Braunschweig. Im Missbrauchsprozess gegen einen früheren Nachhilfelehrer sieht der psychiatrische Gutachter die Gefahr weiterer Straftaten durch den Angeklagten.

Freiheitsstrafen zwischen acht und zehn Jahren haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung im Prozess gegen einen privaten Nachhilfelehrer gefordert: Der heute 60-Jährige soll zwei zur Tatzeit 12 und 13 Jahre alten Schülerinnen während des Nachhilfeunterrichts immer wieder sexuell missbraucht haben. In ihrer Anklage geht die Staatsanwaltschaft von 27 – davon 16 schweren – Missbrauchsfällen aus.

Was der Braunschweiger getan hat, ist unter den Prozessbeteiligten unstrittig. Der frühere Zeitsoldat und studierte Sozialpädagoge hat vor Gericht gestanden, den Unterricht in der elterlichen Wohnung der Mädchen ausgenutzt zu haben, um sich ihnen sexuell zu nähern.