Braunschweig. Die Stadtverwaltung schrieb zu einem Blitzerfoto den Vermerk „Fahrer hat kein deutschstämmiges Aussehen“. Die Stadt räumte nun den Fehler ein.

Im Kurznachrichtendienst Twitter läuft eine Debatte über einen Vermerk der Stadtverwaltung. Worüber? Ein Nutzer hatte am Montag ein Porträtfoto gepostet – wie er schreibt, zeigt es seinen besten Freund, „hier geboren und aufgewachsen, deutsche Mutter“. Dieser Freund sei bei einer Verkehrskontrolle geblitzt worden, nun läuft ein Bußgeldverfahren. Über dem Foto ist ein Akteneintrag der Stadtverwaltung zu lesen: „Fahrer hat kein deutschstämmiges Aussehen.“ Etliche Twitter-Nutzer diskutieren nun, ob es sich hierbei um eine rassistische Äußerung handelt. Die Deutsche Presseagentur berichtete gestern zuerst darüber.

Schon am Dienstag hatte die Stadtverwaltung allerdings selbst auf den Twitter-Post reagiert und im Kurznachrichtendienst geantwortet: „Hier ist ein Fehler passiert.“ Der Vermerk sei völlig unangemessen. Die Abteilung werde noch einmal für dieses Thema sensibilisiert. „Wir entschuldigen uns ausdrücklich für diese Formulierung.“

Ein Twitter-Nutzer teilte das Foto des Betroffenen.
Ein Twitter-Nutzer teilte das Foto des Betroffenen. © Screenshot | Screenshot

Die Stadt erläutert auch das grundsätzliche Vorgehen bei Blitzerfotos: Wenn nicht einwandfrei feststehe, wer auf einem Foto zu sehen sei, werde der Fahrer ermittelt. Dafür vergleiche man beispielsweise das Blitzerfoto mit dem Foto des Fahrzeughalters aus dem Passregister, sagt Stadtsprecherin Lisa Bertram. Das Ergebnis werde dann in einem Vermerk festgehalten. Auch in diesem Fall sei so verfahren worden – die beiden Fotos stimmten überein. Wie es nun im Detail zu diesem Vermerk gekommen sei, lasse sich nicht sagen, da die zuständige Mitarbeiterin Urlaub habe.

Aber wie hat der Fahrzeughalter eigentlich das Foto aus dem Passregister samt Vermerk erhalten? „Das können wir nicht mit Sicherheit sagen“, so Bertram. „Im Rahmen eines Akteneinsichtsverfahrens war dem bevollmächtigten Rechtsanwalt eine Ablichtung der Akte übersandt worden.“ Der Betroffene selbst habe sich bisher weder persönlich noch über seinen Rechtsanwalt über den internen Aktenvermerk beschwert. cos

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