Braunschweig. Polizei und Stadt haben in der Innenstadt 15 Kameras installiert. Doch es gibt es daneben viele private Überwachungsanlagen.

Die Bilder der privaten Überwachungskamera zeigen einen jungen Mann, der in einer Gaststätte ein Glas Bier trinkt. Ist das wirklich der gesuchte Täter, der wenig später im benachbarten „D-Zug“ eine 60-jährige Frau niederstechen wird? Die Staatsanwaltschaft meint: ja. Der Wirt hatte nach einem Polizeiaufruf als Zeuge die Bilder seiner Überwachungskamera der Polizei übergeben, und das Amtsgericht gab die Aufnahmen Stunden später zur Fahndung frei.

So viel vorab. Doch im Internet regen sich Zweifel: Ist das ungefragte Filmen von Gästen in einem Lokal überhaupt statthaft und vor allem auch die spätere Weitergabe und Veröffentlichung der Bilder, ohne Zustimmung der darauf Abgebildeten?