Braunschweig. Der Rat beschließt, dass Hausbesitzer besser informiert werden sollen. Es wird aber kein Fördergeld für den „Rückbau“ von Schottergärten geben.

Die Stadt Braunschweig wird in Zukunft Hausbesitzern deutlicher machen, dass die Niedersächsische Bauordnung einzuhalten ist und Schottergärten nicht angelegt werden dürfen. Das hat am späten Dienstagabend der Rat der Stadt entschieden.

Ein ganzes Maßnahmen-Bündel wird in Zukunft dafür sorgen, dass eventuelle Informationslücken bei Hausbesitzern geschlossen werden. Denn die Niedersächsische Bauordnung bestimmt: Unbebaute Grundstücksflächen sind in der Regel als Grünflächen auszuführen.