Braunschweig. Ein Asylbewerber aus Guinea soll am Freitag eine 59-jährige Frau attackiert haben. Am Samstag wurde er in Meine festgenommen.

Ein Asylbewerber aus Guinea hat laut Staatsanwaltschaft bereits am vergangenen Freitag zwischen 14 und 15 Uhr eine Spaziergängerin vergewaltigt, die mit zwei kleineren Hunden im Querumer Forst unterwegs war. Demnach versuchte der 18-jährige Beschuldigte zunächst, der Frau ihr Handy zu entreißen. Da sich die 59-Jährige wehrte, schlug der Mann mit der flachen Hand und den Hundeleinen mehrfach auf sie ein. Das Opfer ging dadurch benommen zu Boden.

Die Frau schrie laut um Hilfe, die Hunde bellten

„Diese hilflose Lage nutzte der Beschuldigte aus, entkleidete die Frau teilweise und führte – unter weiteren heftigen Schlägen – sexuelle Handlungen an ihr aus“, erläuterte die Staatsanwaltschaft am Montag in einer Pressemitteilung. „Obwohl das Opfer während des gesamten Angriffs laut um Hilfe schrie und die beiden Hunde bellten, durchsuchte der Beschuldigte das Opfer auch noch nach weiteren Wertgegenständen und flüchtete schließlich mit dem Handy des Opfers.“

Der Beschuldigte wurde dann am Samstagvormittag in Meine festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Braunschweig noch am selben Tag einen Haftbefehl wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Raubes erlassen. Gegenüber der Ermittlungsrichterin habe der Beschuldigte die Tat bestritten. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.

Laut Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft, wurde die Frau verletzt, befindet sich aber nicht im Krankenhaus. Sie habe nach der Tat selbst die Polizei informiert, weitere Zeugen seien nicht vor Ort gewesen. „Die Frau hat den Mann sehr gut beschreiben können, sehr charakteristisch hinsichtlich Person und Kleidung.“ Aufgrund dieser Beschreibung sei die nahe gelegene Landesaufnahmebehörde für Asylbewerber (LAB) in Kralenriede erste Anlaufstelle für die Polizei gewesen – und ein Volltreffer. Wie Wolters mitteilt, wussten die LAB-Mitarbeiter sofort, um wen es sich handelt.

Auf die konkrete Spur des Täters kam die Polizei kurz darauf dank des von ihm gestohlenen Handys: Es wurde in der Nähe des Mittellandkanals bei Meine geortet und gefunden. Der Täter war zunächst noch nicht greifbar, im Zuge der Nahbereichs-Fahndung entdeckten Polizeibeamte ihn aber schließlich am nächsten Morgen auf einem Privatgrundstück in Meine.

Ein Schnellverfahren ist in diesem Fall nicht möglich

Mit der Hauptverhandlung sei wohl erst in einigen Monaten zu rechnen, so Wolters. Ein Schnellverfahren komme hier nicht infrage. Der Grund: Die Mindeststrafe liege in diesem Verbrechensfall bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren – beschleunigte Verfahren seien nur bis zu einer Maximalstrafe von einem Jahr zulässig.

Außerdem müsse versucht werden, den Beschuldigten mittels Indizien zu überführen, da er die Tat zumindest bislang bestreite. Entscheidend seien dabei die Beschreibung der Frau und das Handy. Zudem gebe es noch eine DNA-Untersuchung, deren Ergebnis aber erst in einigen Tagen oder Wochen vorliegen werde.

„Und wir müssen den Beschuldigten noch überprüfen“, sagt Wolters. „Wir gehen bislang davon aus, dass er 18 Jahre alt ist. Aber es geht darum zu klären, ob das stimmt oder ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass er älter ist.“ Dadurch entstehe noch einiges an Ermittlungsaufwand.