Braunschweig. Das Kulturministerium stellt klar: Die Stadtverwaltung allein ist für die Denkmalschutz-Frage zuständig.

Die vom Investor Development Partner im Herbst beantragte Baugenehmigung für das 90-Millionen-Projekt Burggasse lässt immer noch auf sich warten. Außerdem war monatelang die Denkmalschutz-Frage offen. Doch jetzt nimmt die Sache offensichtlich eine neue Wendung.

Denn nunmehr betont das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes: Die Entscheidung, ob die geschützten Fassaden am Hutfiltern und an der Schuhstraße weiter geöffnet werden dürfen, liege letztlich nicht bei ihr, sondern einzig und allein bei der Stadt Braunschweig als Untere Denkmalschutzbehörde.