Braunschweig. Die Polizei stellt klar: Es gilt zwar die Straßenverkehrsordnung, doch auf privaten Parkplätzen dürfen keine Verwarngelder verhängt werden.

Der ältere Herr stellt sein Auto auf den Behindertenparkplatz vorm Supermarkteingang und spaziert, leicht federnder Gang, ungeniert an einer Kundin vorbei in den Markt. Die stutzt und stellt ihn erbost zur Rede, als er wenig später zu seinem Auto zurückkehrt.

Sie habe mit dem Handy ein Foto gemacht und werde die Sache bei der Polizei anzeigen, kündigt sie an. Und der mutmaßliche Parksünder? Winkt ab. Das habe ihm der Marktleiter erlaubt: dass er notfalls seinen Wagen hier kurz abstellen könne – wenn mal wieder alle Parkplätze von Fremdparkern belegt sind.