Braunschweig. Ein Mann wurde bei einem Einsatz von der Polizei erschossen – nun ermitteln die Kollegen der beteiligten Beamten. Ist das richtig so?

Zum tödlichen Polizeieinsatz in der Gabelsberger Straße waren bis Ende dieser Woche die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung angekündigt worden – sie liegen aber noch nicht vor. Das teilt Julia Meyer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig, auf Anfrage mit.

Es gebe in der Sache noch nichts Neues, sagt sie – und fügt hinzu, dass die Staatsanwaltschaft bis auf Weiteres keine Auskunft mehr zum Stand der Ermittlungen geben werde. „Wir können nicht nach jedem Ermittlungsschritt eine Wasserstandsmeldung an die Medien geben. Das machen wir in anderen Fällen ja auch nicht im laufenden Verfahren“, bittet sie um Verständnis. Erst wenn alle Untersuchungsergebnisse vorlägen und die Ermittlungen abgeschlossen seien, werde sich die Staatsanwaltschaft öffentlich äußern. Das könnte mehrere Wochen dauern.

Derzeit steht noch das Ergebnis der Blutprobe aus – interessant könnte sein, wie viel Alkohol das Opfer im Blut hatte. Auch die Auswertung der Waffen und Projektile vom Landeskriminalamt liegt noch nicht vor. Sie könnte Gewissheit bringen, ob tatsächlich alle vier Schüsse mit einer Waffe abgefeuert wurden.

Rückblick: Vor zwei Wochen war in der Nacht zu Sonntag bei einem Polizeieinsatz im Westlichen Ringgebiet ein Mann von einem Polizisten erschossen worden. Wie berichtet, war das 39-jährige Opfer mit einer Waffe auf die Polizisten zugekommen und soll die Waffe auch nicht weggelegt haben, nachdem die Beamten – die in Zivil im Einsatz waren – ihn dazu aufgefordert hatten. Die Hintergründe, warum der Mann überhaupt mit einer Schreckschusspistole auf die Straße gekommen war, sind noch unklar.

Die Ermittlungen vor Ort oblagen der Braunschweiger Polizei. Sind die Beamten nicht befangen, wenn es um die eigenen Kollegen geht – auch wenn es Beamte aus einem anderen Kommissariat waren?

Polizeisprecher Stefan Weinmeister erklärt das so: „Das Sammeln von Fakten, die Spurensuche, haben unsere Kollegen gemacht, weil sie am schnellsten vor Ort waren. Sollte nach Auswertung dieser Fakten aus Sicht der Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht einer Straftat bestehen – beispielsweise der Verdacht der fahrlässigen Tötung – würden weitere Ermittlungen mit Sicherheit nicht in Braunschweig erfolgen.“ Dann müssten „aus Gründen der Neutralität“ Ermittler aus einer anderen Stadt oder einem anderen Landkreis übernehmen, so Weinmeister. Das sei schon deshalb wichtig, um zu vermeiden, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, die ermittelnden Beamten seien befangen oder voreingenommen.

Nun also muss abgewartet werden, bis alle Untersuchungsergebnisse vorliegen und ausgewertet sind. Dann wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet und eventuell Anklage gegen den oder die Beamten erhoben wird.