Braunschweig. Gut 500 Menschen demonstrieren am Samstag auf dem Kohlmarkt in Braunschweig gegen das neue Polizeigesetz in Niedersachsen.

Der Entwurf sieht neben strengeren Meldeauflagen eine dreistufige Präventivhaft von bis zu 74 Tagen vor, die unter einem sogenannten Richtervorbehalt stehen. Konkret bedeutet das, dass die Haft zunächst auf 30 Tage beschränkt ist, aber durch richterlichen Beschluss zunächst um weitere 30 Tage und dann durch einen weiteren Beschluss um noch einmal 14 Tage verlängert werden kann. Die Dauer wird auch damit begründet, dass Datenauswertungen - zumal bei Kommunikation in einer Fremdsprache - zeitintensiv sind.

Kritiker des Vorhabens befürchten durch die Ausweitung bestehender Straftatbestände und Datenschnüffelei starke Eingriffe in die Grundrechte. Kernpunkte ihrer Kritik sind dabei neben der Videoüberwachung vor allem die Ausspähung auf dem heimischen Computer sowie die Dauer der Präventivhaft, bei der die Frage eines Rechtsbeistands noch nicht abschließend geklärt ist. Unbehagen bereitet vielen Kritikern auch die Frage, wie heute eingeführte Maßnahmen künftig einmal genutzt werden könnten. Das Gesetz könne letztlich der Willkür Tür und Tor öffnen, da die Möglichkeiten der Überwachung uferlos und verfassungsrechtlich problematisch seien.

500 Braunschweiger demonstrieren gegen Polizeigesetz

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    Der Einsatz von Schad-Software (Trojaner) zum Ausspionieren von Computern wird vor allem von Datenschützern abgelehnt, da der Staat sich bei der Suche nach Sicherheitslücken des Schwarzmarkts bedienen müsse. Das gefährdet nach deren Ansicht die IT-Infrastruktur des Landes und kompromittiere zudem das System der so Ausgespähten.

    Auch die Videoüberwachung steht in der Kritik. Bildaufzeichnungen der Polizei sollen künftig bei jeder infrage kommenden Straftat zulässig sein - bisher galt das nur an Orten, an denen mit erheblichen Straftaten zu rechnen war. Das prophylaktische Aufzeichnen («Prerecording») von Bodycams - also ohne das Wissen der Gefilmten - gilt ebenfalls als rechtlich bedenklich. Kritiker sprachen daher im niedersächsischen Anhörungsverfahren von Grauzonen bei der Zulässigkeit in Verfahren oder der Speicherungsdauer.