Braunschweig. Betreiber müssen Raucherräume abtrennen oder auf tabakfreie Alternativen umstellen. So hat das Braunschweiger Verwaltungsgericht geurteilt.
Gericht: Nichtraucherschutz gilt auch in Shisha-Bars
Von Bettina Thoenes
Braunschweig. Betreiber müssen Raucherräume abtrennen oder auf tabakfreie Alternativen umstellen. So hat das Braunschweiger Verwaltungsgericht geurteilt.
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