Osterode. Mit Frost und Schnee hat sich der Winter eingestellt. Die Stadt Osterode nimmt das zum Anlass, auf die geltenden Regelungen zum Winterdienst hinzuweisen.

Schnee und Frost haben den Altkreis Osterode dieser Tage fest im Griff - die Räumdienste sind vielerorts im Dauereinsatz, auch in der Stadt Osterode. „Bereits früh am Morgen ist der Baubetriebshof der Stadt unterwegs“, weiß der Pressesprecher Stadt Osterode am Harz, Uwe Breyer. Ab 4 Uhr beginnt der Dienst, um mit den bereits im Herbst für den Winterdienst vorbereiteten Fahrzeugen die Straßen im Stadtgebiet möglichst umfassend zu räumen. Die Strecke für die Kernstadt, Freiheit und LaPeKa, die der städtische Baubetriebshof räumt, beträgt über 150 Kilometer. „Auch deshalb wird der Winterdienst in den anderen Ortschaften seit einigen Jahren durch beauftragte Unternehmen durchgeführt“, erklärt Breyer in einem Schreiben zu den geltenden Regelungen zum Winterdienst.

Die Straßen müssten mindestens doppelt (hin und zurück), teilweise auch mehrfach (beispielsweise an Steigungen) für eine Räumung befahren werden. „Dabei versperren nicht selten parkende Autos den Weg der Räumfahrzeuge – vor allem in den Wohngebieten. Einzelne kleine Nebenstraßen werden daher durch Kleinschlepper geräumt, weil es dort für die anderen Räumfahrzeuge zu eng ist“, heißt es in dem Schreiben.

Schnee in Osterode: Durchgangsstraßen und sonstige stark befahrene Straßen werden vorrangig geräumt

„Es ist klar festgelegt, wo die Räumfahrzeuge mit Ihrer Arbeit beginnen“, stellt Bürgermeister Jens Augat klar. So werden etwa Durchgangsstraßen und Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr vorrangig geräumt – wenn nötig auch mehr als einmal. Es könne daher durchaus vorkommen, dass Nebenstraßen bei starken, lang anhaltenden Schneefällen oder Glätte erst später geräumt werden können. Die Mitarbeitenden des städtischen Baubetriebshofs sind jeweils in zwei Schichten unterwegs und die Fahrzeuge sind zwischen 14 und 16 Stunden im Einsatz.

Unser Bauhof hat in diesen Tagen schon vor dem Morgengrauen alle Hände voll zu tun und es ist deshalb nur logisch, wenn die Räumfahrzeuge aufgrund der verkehrstechnischen Erfordernisse einiger Straßen auch mal später kommen.
Jens Augat - Bürgermeister der Stadt Osterode

Zusätzlich wird der Baubetriebshof auch überall dort tätig, wo im allgemeinen öffentlichen Interesse abseits der Straßen Schnee oder Glätte beseitigt werden muss. Dies gilt etwa für öffentliche Gehwege oder die Bereiche um Kitas oder Schulen. Vier Kleinschlepper und sechs Handkolonnen sind dafür im Einsatz. „Ich kann meinen Kolleginnen und Kollegen nur ein großes Dankeschön für Ihre Arbeit aussprechen. Unser Bauhof hat in diesen Tagen schon vor dem Morgengrauen alle Hände voll zu tun und es ist deshalb nur logisch, wenn die Räumfahrzeuge aufgrund der verkehrstechnischen Erfordernisse einiger Straßen auch mal später kommen“, wirbt Bürgermeister Jens Augat abschließend um Verständnis.

Gehwege schnee- und eisfrei halten ist Sache der Grundeigentümer

Die Gehwege schnee- und eisfrei zu halten, das ist Aufgabe der Eigentümer der anliegenden Grundstücke, heißt es in dem Schreiben außerdem. „Die Pflicht, Schnee zu räumen, besteht auch für die Eigentümer unbebauter Grundstücke. Auch dann, wenn die Grundstücke durch einen Graben, Grünstreifen, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von dem Gehweg getrennt sind.“ Bei Schneefall müssen Gehwege ständig freigehalten werden. In Straßen, in denen ein Gehweg nicht vorhanden ist, gilt dies für einen ausreichend breiten Streifen von mindestens einem Meter Breite am äußersten Rand der Fahrbahn. In der Fußgängerzone muss – entlang der Fassaden der anliegenden Häuser - ein ausreichender Streifen von durchgängig mindestens eineinhalb Meter Breite geräumt werden.

Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9 Uhr durchgeführt sein. Falls die Witterung es erfordert, muss bis 20 Uhr wiederholt Schnee geräumt werden. Bei Glätte sind die Gehwege mit abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Chemikalien dürfen nicht verwendet werden, Streusalz nur in Ausnahmefällen, wenn mit anderen Mitteln die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Dies gilt insbesondere für gefährliche Stellen an Gehwegen wie etwa Treppen, Rampen, Brücken auf- oder -abgänge, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken beziehungsweise ähnlichen Gehwegabschnitten.

Bei Schnee und Eis: Auch die Hydranten als Löschwasserentnahmestelle freihalten

„Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen zum Schutz der Pflanzen nicht mit Streusalz bestreut oder salzhaltiger Schnee auf ihnen gelagert werden. Außerdem dürfen Schnee und Eis nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf den Fußwegen, den Fahrbahnen oder den Radwegen behindert wird. Bei der Schnee- und Eisbeseitigung sollte außerdem besonders auf das Freihalten der Hydranten als Löschwasserentnahmestellen geachtet werden“, teilt die Stadt Osterode abschließend mit.

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