Osterode am Harz. Vergangenes Jahr hat Osterode eine neue Gebührenordnung für die Straßenreinigung beschlossen – jetzt treffen die ersten Bescheide bei den Bürgern ein.

  • Im Dezember 2023 entschied der Rat der Stadt Osterode eine Änderung in der Gebührenordnung bei der Straßenreinigung
  • Bisher galt der sogenannte Frontmetermaßstab. Dieser ist aber in ganz Niedersachsen in den vergangenen Jahren zunehmend unbeliebter geworden: Er gilt als ungerecht.
  • Seit Januar verwendet die Stadt nun den „Quadratmetermaßstab“. Dieser bringt Veränderungen in der Bemessung der Beitragshöhe – je nach Zuschnitt und Größe des Grundstücks.

Ab dem 1. Januar ändert sich in Osterode am Harz die Berechnung der Gebühren für die Straßenreinigung. Das hat der Stadtrat mit seiner Sitzung zum Dezember beschlossen. Entscheidend dabei ist die Änderung der Bemessungsgrundlage, durch welche die eigentliche Höhe der anfallenden Gebühren bestimmt wird. Ab dem kommenden Jahr wird die Verwaltung von Osterode dann den sogenannten Quadratwurzelmaßstab verwenden. Bisher waren die Gebühren anhand des Frontmetermaßstabes bestimmt worden.

Doch was heißt das genau für Grundstücksbesitzer in Osterode? Die Berechnung mit dem Frontmetermaßstab lief, vereinfacht gesprochen, bisher folgendermaßen ab: Die Länge des Grundstücks entlang der Straße, die gereinigt werden soll, ist entscheidend. Diese Strecke wird mit der in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Gebühr pro Meter verrechnet. Je länger der Teil des Grundstücks entlang der Straße, desto höher entsprechend die Gebühr.

Was sind die Unterschiede zwischen der alten und der neuen Berechnung der Straßenreinigungsgebühren?

Diese Regelung gilt allerdings in vielen Kommunen zwischenzeitlich als ungerecht. Denn je nach Schnitt des Grundstücks ergeben sich bisweilen sehr unterschiedliche Belastungen für die Besitzer. Für ein großes Grundstück, das aber nur einen kurzen Zugang zur Straße hat, muss der Besitzer am Ende viel weniger bezahlen als beispielsweise ein kleines Grundstück, das aber in großer Länge entlang der Straße verläuft.

Die Regelung nach dem Frontmetermaßstab war bis vor wenigen Jahren in Niedersachsen weit verbreitet. Doch nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg von 2017 haben viele Gemeinden seitdem auf das Quadratmetermaß als Berechnungsgrundlage gewechselt. Darunter Städte wie Hann. Münden, Wolfenbüttel oder auch Goslar. Dabei wird die Quadratwurzel der Grundstücksfläche in Quadratmetern berechnet und mit der in der Gebührensatzung festgeschriebenen Gebühr multipliziert. Somit ist klar: Je größer das Grundstück, desto höher die Gebühr, egal wie die Lage und der Schnitt zur Straße sein sollten.

In Osterode am Harz wird die Berechnung der Beiträge für Straßenreinigung verändert: Seit Januar zählt der Quadratwurzelgrundsatz. (Symbolbild)
In Osterode am Harz wird die Berechnung der Beiträge für Straßenreinigung verändert: Seit Januar zählt der Quadratwurzelgrundsatz. (Symbolbild) © Velbert | Christof Köpsel

Gebühren in Osterode am Harz: Das sind die neuen Preise

Nun hat auch Osterode entschieden, in Zukunft bei der Straßenreinigung mit dieser Methode verfahren zu wollen. Einstimmig billigten die Ratsdamen und Ratsherren die Vorschläge der Verwaltung für den Wechsel des Berechnungsmaßstabes. Auch die neue Satzung für die Straßenreinigungsgebühren wurde ohne Widerspruch angenommen. Somit gilt ab dem 1. Januar 2024: Grundstücke in Straßenreinigungsklasse R1 (Reinigung zweimal wöchentlich) zahlen dann 5,03 Euro pro Meter Berechnungsfaktor. Im Reinigungsgebiet R2 (Reinigung einmal wöchentlich) 2,51 Euro. Der Winterdienst wurde auf 1,45 Euro festgelegt.

Für die Verwaltung der Stadt liegen die Vorteile dieser Methode auf der Hand: „Mit dem Quadratwurzelmaßstab wird nun eine gerechtere und einfachere Berechnungsgrundlage angewendet. Durch den flächenbezogenen Maßstab haben die zufällige Lage des Grundstücks zur Straße und dessen geländemäßiger Zuschnitt keinen Einfluss mehr auf die Gebührenhöhe. Zudem ist die Grundstücksfläche für jeden Gebührenpflichtigen anhand seines Grundbuchblattes eindeutig feststellbar“, heißt es in einer Pressemitteilung in der vergangenen Woche. Darin betont die Stadt, dass die Gebühren ausschließlich zur Kostendeckung der Straßenreinigung und des Winterdienstes verwendet werden dürften. Sofern witterungsbedingte Reinigungen nicht erfolgten, würden entstandenen Überschüsse mit den Kosten der Folgejahre verrechnet. Schwankungen bei den Gebühren seien daher allerdings möglich.

Dieser Artikel erschien zuerst im Dezember 2023.

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