Braunschweig. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig, das Verfahren einzustellen, erntete massive Kritik. Jetzt wurde Beschwerde eingelegt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig wird die öffentlich umstrittene Einstellung eines Verfahrens wegen Volksverhetzung gegen einen Braunschweiger Neonazi überprüfen. Dies teilte Hans Christian Wolters, Sprecher der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, unserer Zeitung auf Anfrage mit. Gegen die Entscheidung seiner Behörde sei letzte Woche Beschwerde eingelegt worden. „Wir schicken die Akte jetzt zügig an die Generalstaatsanwaltschaft.“
Sprecher der Staatsanwaltschaft: nicht strafbar
Mitte Februar hatte die Staatsanwaltschaft entschieden, die Äußerungen „Judenpresse“ und „Feuer und Benzin für euch“, die der 51-jährige Rechtsextremist am Rande einer Demonstration am Volkstrauertag 2020 offenbar Medienvertretern entgegenrief, seien weder als Bedrohung noch als Volksverhetzung strafbar. Die Aussagen weckten „Assoziationen“, diese würden aber nicht ausgesprochen. Wolters wiederholte seine frühere Einschätzung, der Tatbestand sei „grenzwertig“, aber unterhalb der Schwelle des Justiziablen. Die ebenfalls getätigte Beschimpfung „Judenpack“ wiederum sei zwar als Beleidigung strafbar, allerdings habe kein Geschädigter Strafantrag gestellt.
Empörte Reaktionen: „Stürmer-Jargon“
Die Einstellung des Verfahrens hatte empörte Reaktionen hervorgerufen. Michael Fürst, Vorsitzender des Landesverbands Jüdischer Gemeinden, schrieb in einem Artikel für die Jüdische Allgemeine, die Äußerungen entstammten dem Jargon des Naziorgans „Der Stürmer“. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Niedersachsen kritisierte, die Entscheidung bagatellisiere Antisemitismus.
Wolters wies zurück, die Staatsanwaltschaft Braunschweig sei nachsichtig bei der Verfolgung rechtsextremer Straftaten. „Dennoch geht eine solche Kritik nicht spurlos an einem vorbei. Wir nehmen das ernst, auch wenn wir die Vorwürfe im konkreten Fall für unberechtigt halten.“