Noch ist unklar, ob es doch zum Prozess kommt

PEINE. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt gegen die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, kein Verfahren gegen den 42-jährigen Tatverdächtigen im Fall Yasmin Stieler zu eröffnen und ihn aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Damit steht die Entscheidung, ob es doch noch zum Prozess gegen den Mann aus dem Kreis Peine kommt, unmittelbar bevor. "Unsere Beschwerde liegt jetzt beim Generalstaatsanwalt", bestätigte gestern Joachim Geyer, Sprecher der Braunschweiger Staatsanwaltschaft.

Diese müsse jetzt noch einmal die Einwände prüfen. "Hält der Generalstaatsanwalt die Beschwerde für begründet, geht sie ans Oberlandesgericht", erklärt Geyer. Das Gericht entscheidet, ob es doch noch zu einem Verfahren kommen kann.

Der Mann aus dem Kreis Peine war wegen eines benutzten Spatens in Verdacht geraten, mit dem er möglicherweise vor zwölf Jahren Yasmins Leiche begraben haben soll. Doch das Landgericht hielt die Beweise nicht für ausreichend.

Geyer sagt gestern, neue Beweismittel oder Zeugen gebe es nicht. "Aber der Beschuldigte stand kurz vor einem Geständnis, er gehört auf die Anklagebank", sagte Geyer.