Braunschweiger Unternehmen Kanada Bau hat Stadtverwaltung bereits erste Pläne vorgelegt

Tausende von Braunschweigern kennen die Heinrich-der-Löwe-Kaserne noch vom Wehrdienst. Jetzt ist die Kaserne verkauft worden, und es werden Pläne geschmiedet, dass das Kasernen-Gelände nicht wiederzuerkennen ist.

Als Ende 2004 die Bundeswehr Braunschweig verließ, wurde allseits gehofft, dass die Kasernen nicht brach fallen. Der Verkauf der Roselies-Kaserne gelang tatsächlich relativ flott. Der Verkauf der Immobilie Heinrich-der-Löwe zog sich jedoch. Erste Interessenten sprangen vor vier Jahren wieder ab. Jetzt hat das Braunschweiger Unternehmen Kanada Bau Kaserne und Grundstück gekauft.

Was entsteht dort? Kanada Bau bestätigt den Kauf. Geschäftsführer Maic Laubrich: "Wir stehen mittlerweile in Gesprächen mit der Stadt." Seitens der Stadtverwaltung heißt es dazu auf Anfrage, dass sogar Pläne unterbreitet wurden, aber, so Laubrich: "Es gibt noch einige Fragen zum Baurecht zu klären." Beide Seiten wollten nicht weiter ins Detail gehen.

Dabei gibt es seitens der Stadt bereits Vorstellungen, in welche Richtung sich das Kasernen-Gelände entwickeln könnte. Denn ein Flächennutzungsplan wurde aufgestellt. Wohnbebauung und Einzelhandel sieht er nicht vor. Im Norden des Geländes, also in direkter Nachbarschaft zur Autobahn, könnte ein Gewerbegebiet entstehen. Im südlichen Teil des Geländes, wo Offiziersheim, Wirtschafts-, Stabs- und Mannschaftsgebäude stehen, biete sich eine Nachnutzung als Verwaltungsgebäude an. Hintergrund: Vor 15 Jahren hatte die Bundeswehr dort die Gebäude saniert und Neubauten errichtet. Ob diese Idee zur Nutzung heute noch trägt, ist eine andere Frage. Leerstehende Verwaltungsgebäude gibt es in Braunschweig viele. Auch die Gebäude der Roselies-Kaserne wurden am Ende abgerissen.

Planungsexperten sagen allerdings: Flächennutzungspläne hätten keine große Bindungskraft. Die entwickelten erst Pläne – doch für das Gelände Heinrich-der-Löwe-Kaserne existiert noch gar kein Bebauungsplan. Der muss noch aufgestellt und den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt werden.