Landeskirche fordert Ordinationsurkunde zurück – Einigung vor Gericht

PEINE. Die evangelisch-lutherische Landeskirche Braunschweig hat von einem 87 Jahre alten ehemaligen Pfarrer aus Peine die Ordinationsurkunde zurückgefordert. Vorausgegangen war ein Streit um einen Zeitungsbericht.

Ein Bild in der Peiner Allgemeinen Zeitung zeigte im vergangenen Jahr die Peiner Superintendentin Christa Gerts-Isermeyer am Galgen – anonym war das Foto mit der makabren Galgenzeichnung der Redaktion eingereicht worden, die hatte es abgedruckt. Der Führungsstil der Superintendentin stand zu dieser Zeit öffentlich in der Kritik. Die Zeitung verknüpfte das Bild mit einer kritischen Äußerung des ehemaligen Pfarrers Erich Helmer aus Peine – so entstand der Eindruck, er unterstütze die geschmacklose Kritik.

Die Landeskirche Braunschweig forderte von Erich Helmer daraufhin die Ordinationsurkunde zurück – mit dem Hinweis, dass der 87-Jährige bereits seit 25 Jahren nicht mehr im Dienste der Kirche stehe und seitdem keine Ordinationsrechte mehr besitze.

Allerdings war Helmer in diesen Jahren bei mehr als 300 Eheschließungen, Taufen und Beerdigungen ehrenamtlich als Pfarrer im Einsatz – bis dato hatte niemand daran Anstoß genommen.

Gestern trafen sich Kirche und Ex-Pfarrer vor dem Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen Niedersachsen in Hannover. Vor dem Kirchengericht betonte Helmer, sich stets von dem Galgenbild distanziert zu haben – er habe auch versucht, eine Gegendarstellung in der Zeitung zu erwirken, aber ohne Erfolg. Auf presserechtliche Schritte habe sein Mandant aus finanziellen Gründen verzichtet, ergänzte sein Anwalt Friedrich Lehmann.

Nach einer emotionalen Verhandlung und zähem juristischen Ringen einigten sich die Parteien gestern: Helmer erklärte sich bereit, in Zukunft keine pastoralen Dienste mehr auszuüben – in Einzelfällen kann er dies jedoch beantragen. Als "Pfarrer im Ruhestand" darf er sich nur noch in diesen genehmigten Ausnahmefällen bezeichnen. In der Öffentlichkeit wird er mit dieser Bezeichnung nicht mehr auftreten. Die Einigung erfolgte auf Widerruf, die Widerrufsfrist endet am 28. Februar.