Wolfsburg. Die nächste Förderung für Photovoltaik-Anlagen ist in Vorbereitung. Die Stadt hat aus der Panne 2023 gelernt und passt das Programm an.

Als die Stadt Wolfsburg im April 2023 ihr erstes privates Solar-Förderprogramm startete, musste sie kräftig Lehrgeld zahlen. Wegen des Ansturms auf die Online-Formulare ging der Server der Stadtverwaltung von einem Hacker-Angriff aus und machte weitere Anträge vorübergehend unmöglich. Das sorgte für Frust bei vielen Solarfans, es gab Knatsch. Für die Photovoltaik-Förderung 2024 hat die Verwaltung daraus gelernt und Konsequenzen gezogen. Nun ist der Umweltausschuss gefragt.

Die wichtigste Änderung betrifft die Reihenfolge der Förderzusagen: Während die korrekt gestellten Förderanträge im Vorjahr nach dem Windhund-Prinzip bewilligt wurden – also nach zeitlicher Reihenfolge des Antragseingangs genehmigt wurden –, soll es nun anders laufen. Im April 2023 war es so, dass der Fördertopf innerhalb weniger Stunden leergefegt war, schon am Morgen nach dem Start nahm die Stadt das Antragsformular dahr vom Netz. Beides sorgte für Beschwerden, bestätigte Stadt-Sprecher Ralf Schmidt – das Windhund-Prinzip und die Server-Panne. Wie viele Bürger ihren Ärger bei der Stadt abluden, vermochte er nicht zu sagen.

Vergabe der Solar-Fördermittel für Wolfsburger im Losverfahren

Nun soll es so laufen: „Die Fördermittel werden nach dem Losverfahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben“, kündigt das Umweltamt in der Beschlussvorlage an, über die am Dienstag, 27. Februar, als erstes der Umweltausschuss berät, der ab 16 Uhr im Ratssaal tagt. Konkret bedeutet das, wenn der Rat das neue Förderprogramm am 13. März beschließt: „Der Zeitpunkt der Antragstellung beginnt vorbehaltlich des Vorhandenseins entsprechender Haushaltsmittel mit Freischaltung des Antragsformulars am 1. April 2024 und endet mit Ablauf des 30. April 2024.“ Weiter heißt es: „Das Losverfahren wird im Anschluss nach Prüfung der Anträge durchgeführt.“

Das bedeutet, dass das Antragsverfahren, das wiederum ausschließlich online vorgesehen ist, zwar gut zwei Wochen früher startet als im Vorjahr. Doch da bis Ende April Anträge eingereicht werden können, werden erst dann alle Förderanträge vorliegen, um sie zu prüfen und dann die Lostrommel anzuwerfen. Damit die Antragsteller aber nicht zu viel Zeit verlieren, hat die Stadt einen weiteren wesentlichen Punkt geändert. Sie will ihnen erlauben, dann schon mit der Umsetzung ihrer Solar-Projekte zu starten.

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen für Hausdächer hält an. Daher will die Stadt Wolfsburg auch 2024 große Solaranlagen bezuschussen. (Archiv)
Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen für Hausdächer hält an. Daher will die Stadt Wolfsburg auch 2024 große Solaranlagen bezuschussen. (Archiv) © regios24 | Helge Landmann

Solarfans in Wolfsburg können schon nach Antragstellung loslegen

„Nach Antragstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden“, heißt es dazu im Entwurf der Förderbedingungen. Aber: „Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls keine Bewilligung erfolgt und nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.“

Auch auf Einschränkungen weist die Verwaltung hin: „Fördermittel werden nicht gewährt, wenn der Antragsteller mit der Maßnahme vor Antragstellung begonnen hat oder gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Auflagen des Denkmalschutzes oder Gestaltungssatzungen, verstößt.“ Nicht als Beginn des Vorhabens gelten Planung der Maßnahme, Beantragung und Bewilligung von erforderlichen Genehmigungen. Erlaubt wäre demnach also beispielsweise, sich für eine geplante große PV-Anlage vor dem Förderantrag schon einmal ein konkretes Angebot einzuholen oder für ein Balkonkraftwerk das Einverständnis vom Vermieter oder von der Eigentümergemeinschaft einzuholen.

Nach Antragstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
Stadt Wolfsburg, im Entwurf zur Solar-Förderrichtlinie 2024

Stadt Wolfsburg füllt Fördertopf mit 150.000 Euro

So eine Sache ist es mit Denkmalschutz und Gestaltungssatzungen: Schon 2023 hat die Stadt darauf hingewiesen, dass solche Bestimmungen eine PV-Anlage nicht grundsätzlich unmöglich machen. Denn nach einer Gesetzesnovelle vom Land Niedersachsen liegt der Schlüssel dazu im geänderten Denkmalschutzgesetz, das im Zuge der Energiewende Solaranlagen nun Vorrang vor dem Denkmalschutz einräumt. Allerdings muss trotzdem immer ein Antrag an die Stadtverwaltung gestellt werden.

Gefüllt werden soll der Fördertopf wieder mit insgesamt 150.000 Euro – wie ursprünglich auch 2023. Doch nach der Server-Panne hatte die Stadt die Fördersumme im Vorjahr nachträglich freiwillig auf 200.000 Euro aufgestockt, sozusagen als Wiedergutmachung. Ob das alle Gemüter beruhigte, die wegen des Server-Ansturms auf die Stadt-Homepage nicht durchkamen – und später womöglich Erfolg hatten, aber am Ende dann eine Förder-Absage kassierten, weil sie zu spät waren –, ist fraglich.

Auszug Solar-Förderbedingungen

Pro Einfamilienhaus oder Wohnung fördert die Kommune maximal eine große oder kleine Photovoltaik-Anlage und einen Speicher. Die Solar-Förderung der Stadt Wolfsburg darf auch mit anderen Förderungen kombiniert werden.

Neuinstallationen und Erweiterungen von großen PV-Anlagen, üblicherweise auf Dächern, werden erst ab einer Leistung von mindestens 1 Kilowatt-Peak (kWp) gefördert. Bezuschusst werden diese Anlagen nur auf bereits bestehenden Gebäuden, nicht für Neubauvorhaben. Je nach Leistung beträgt die Förderhöhe zwischen 700 und 1500 Euro.

Für steckerfertige PV-Anlagen, so genannte Balkonkraftwerke, sind die Vorgaben des Netzbetreibers LSW einzuhalten. Die Leistung muss mindestens 400 Watt-Peak betragen, maximal dürfen es 600 Wp sein. Die mit dem Solarpaket II der Bundesregierung geplante höhere Leistung von bis zu 800 Wp für Mini-Solaranlagen, die voraussichtlich im März beschlossen werden soll, soll von der Stadt also nicht gefördert werden. Sie werden pauschal mit 200 Euro bezuschusst.

Für Solarstromspeicher gilt, dass die Neuinstallation oder Erweiterung erst ab einer Mindestspeicherkapazität von 3 Kilowattstunden gefördert wird und vom Hersteller mit einer Garantie von mindestens zehn Jahren ausgestattet sein muss. Dann gibt es 500 Euro Zuschuss. cc

213 Wolfsburger beantragten 2023 Photovoltaik-Förderung

Übrigens verfährt die Stadt so, dass bewilligte, aber nicht abgerufene Fördergelder für 2023 nicht zur nachträglichen Bezuschussung weiterer Anträge genutzt werden. „Die nachträgliche Förderung kommt nicht in Betracht, weil gemäß der Förderrichtlinie die Maßnahme bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres abgeschlossen werden muss“, erläuterte der Stadt-Sprecher und verwies lediglich auf ein paar Ausnahmen. So sei das Programm für 2023 noch nicht abgeschlossen, weil vereinzelt noch keine Auszahlungsanträge gestellt seien. Daher wisse man noch nicht, wie viel Geld am Ende übrig bleibt.

Fakt ist aber, dass von Restgeldern durchaus nachträglich noch Anträge von 2023 gefördert werden könnten – denn wer zum Beispiel eine Mini-PV-Anlage aufgebaut hat, hat diese Maßnahme üblicherweise längst abgeschlossen Stattdessen soll es laut Stadt-Sprecher gemäß einem Antrag so laufen, dass alle offenen Mittel aus 2023 ins Haushaltsjahr 2024 übertragen werden.

Aus der Auswertung des PV-Programms geht hervor, dass 2023 213 Anträge gestellt wurden, von denen die Verwaltung 157 ablehnte. Fünf Anträge wurden auf 2024 verschoben, außerdem gab es vier Rücknahmen. Im Ergebnis bezuschusste die Stadt im vergangenen Jahr 148 große PV-Anlagen mit insgesamt 2095,55 kWp, 57 Balkonkraftwerke mit zusammen 33,82 kWp und 107 Solarspeicher. Das ergab einen geförderten PV-Zubau von insgesamt 2129,37 kWp, was 10 Prozent der bis Ende 2023 stadtweit installierten Leistung aus 2024 Solaranlagen entspricht.

Lesen Sie hier einen Kommentar zum Thema:
Stadt Wolfsburg sollte neue Solarförderung noch einmal anpacken

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