Wolfsburg. Hohe Gehälter, niedrige Krippen-Gebühren: Das passt nach Meinung der Stadt Wolfsburg nicht mehr zusammen. Sie will eine neue Staffel einführen.

Maximal 195 Euro haben Eltern in Wolfsburg bislang monatlich für einen Krippen-Platz bezahlt. Das soll sich nun ändern.

Die Stadtverwaltung hat eine neue Beitragstabelle für die Wolfsburger Kitas vorgelegt. Gelten soll sie für Kinder unter drei Jahren. Stimmt der Rat zu, werden Familien mit niedrigen Einkommen künftig für die Betreuung weniger oder gar nichts bezahlen. Für Familien mit mittleren Einkommen sollen die Gebühren steigen. Die größte Veränderung kommt auf die Spitzenverdiener zu. Für sie endet die Staffel künftig erst bei 496 Euro für einen Ganztagsplatz.

Auch die Beiträge für Früh- und Spätdienste möchte die finanziell klamme Kommune sozial gestaffelt erhöhen. Die bisherigen Berechnungsgrundlagen sollen bestehen bleiben.

Gutverdiener sollen mehr für Kinderbetreuung zahlen

Die Stadt Wolfsburg hat die Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren stark subventioniert. Von der Gebührenänderung erhofft sie sich eine jährliche Entlastung um rund zwei Millionen Euro.

„Die Erhöhung der Elternbeiträge in Wolfsburg schmerzt, nachdem wir vor Jahren als familienpolitische Maßnahme die Beiträge in Wolfsburg halbiert haben“, erklärt Iris Bothe, Dezernentin für Jugend, Bildung und Integration. „Dennoch halten wir mit der Anpassung an der Entlastung der unteren Einkommensstufen fest, bewegen uns damit auf dem Niveau der umliegenden Kommunen und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Abwendung eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Wolfsburg.“

Krippengebühren zwischen 72,60 und 496 Euro

Das ist konkret geplant: Eltern müssen künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 21.100 Euro Krippen-Beiträge zahlen. Zur Berechnung herangezogen wird das steuerpflichtige Einkommen abzüglich Werbungskosten, Pauschalen, Kinderfreibetrag und gegebenenfalls Unterhaltsleistungen. Die Gebühren beginnen bei 72,60 Euro für einen Ganztagsplatz.

In den mittleren Einkommensstufen sind Beitragserhöhungen geplant. Der Höchstsatz von knapp 200 Euro wird aktuell bei einem Jahreseinkommen von mehr als 58.000 Euro fällig. Er käme künftig schon bei 32.100 Euro zum Tragen. Mit mehr als 58.000 Euro im Jahr lägen Eltern bei mindestens 340 Euro pro Monat. Und für Mehrverdiener werden noch vier weitere Beitragsstufen eingeführt – bis zu 496 Euro bei einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro.

Eltern müssen Eingruppierung in Sozialstaffel beantragen

Dieser Beitragssatz gilt auch als Regelbeitrag. Denn in die Sozialstaffel werden die Eltern erst auf Antrag eingruppiert.

„Wolfsburg hat im kommunalen Vergleich eines der höchsten Familieneinkommen bei gleichzeitig geringsten Elternbeiträgen“, erklärt Katharina Varga, Leiterin des Geschäftsbereichs Jugend, zu der geplanten Änderung. „Wir haben uns intensiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen der Familien in Wolfsburg auseinandergesetzt und sind zuversichtlich, dass die geplanten Anpassungen eine ausgewogene Verteilung der Beiträge für Familien ermöglichen werden.“

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Der Jugendhilfeausschuss hat der Staffel schon zugestimmt. Der Rat wird voraussichtlich am Mittwoch, 17. Mai, final entscheiden. Gelten soll die Tabelle dann ab dem 1. August, also zum neuen Kita-Jahr, und zwar sowohl in den städtischen Kindertagesstätten als auch in den Kitas der freien Träger und in der Tagespflege.

Geplant ist eine Auswertung nach drei Jahren durch die Verwaltung. Dann will man überprüfen, ob die gewählten Stufen und Einkommensgrenzen praktikabel sind und ob eine Anpassung notwendig ist.

Bei Fragen rund um das Thema Elternbeiträge sowie zur Einreichung der Anträge auf sozial gestaffelte Berechnung steht Eltern und Sorgeberechtigten die Antragsannahme (Zimmer D 003) im Erdgeschoss des Geschäftsbereichs Jugend (Jugendamt) in der Pestalozziallee 1A zur Verfügung: Telefon (05361) 282824, E-Mail: .