Wolfsburg. Das Verbot soll für mehr Sicherheit auf der Wolfsburger Kneipenmeile sorgen. Wie es dazu kam, was genau verboten ist und was die Stadt sich erhofft.

Wolfsburgs Nachtleben findet größtenteils im Kaufhof statt. Leider hätten in den vergangenen Jahren Straftaten in diesem Bereich zugenommen, teilt die Stadt Wolfsburg mit: Immer wieder sei es zu Schlägereien und Körperverletzungen gekommen, immer wieder habe die Polizei eingreifen müssen. Häufig seien dabei auch Gegenstände sichergestellt worden, die als Waffen hätten benutzt werden können.

Um dem entgegenzuwirken, hat der Rat der Stadt Wolfsburg im Dezember 2022 beschlossen, für den Bereich des Kaufhofs eine Waffenverbotszone einzurichten (wir berichteten). Diese Verordnung tritt am heutigen Samstag, 4. Februar, in Kraft. Der genaue Wortlaut und der Plan mit dem Geltungsbereich stehen im Amtsblatt der Stadt Wolfsburg, das auf den Internetseiten der Stadt unter www.wolfsburg.de/amtsblatt veröffentlicht werden soll.

Stadtrat Andreas Bauer: „Präventive Wirkung“

„Diese Maßnahme zielt vorrangig auf eine präventive Wirkung ab. Wir erhoffen uns hiermit auch, das Sicherheitsempfinden der Besucher und Besucherinnen des Kaufhofs steigern zu können, die zum allergrößten Teil den Kaufhof aufsuchen, um ein paar unbeschwerte und gesellige Stunden zu verbringen“, sagt Stadtrat Andreas Bauer, Dezernent für Bürgerdienste, Finanzen und Brand- und Katastrophenschutz. Das Verbot gilt der Stadt zufolge täglich in der Zeit von 20 bis 6 Uhr.

Die entsprechende Verordnung trage den sperrigen Namen „Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen in der Stadt Wolfsburg vom 7. Dezember 2022 (GefGVerbotV WOB)“. Nach dieser Verordnung sei es verboten, im Bereich des Kaufhofs, im Kreuzungsbereich der Schillerstraße vor dem Rondell und in Teilen der Kantallee gefährliche Gegenstände mitzuführen.

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Das sind gefährliche Gegenstände

Gefährliche Gegenstände sind demnach zum Beispiel Äxte, Beile, Macheten und Hämmer, Baseballschläger sowie Knüppel aller Art, Handschuhe mit harten Füllungen und Quarzsandhandschuhe, Rasierklingen sowie Messer, aber auch Werkzeuge wie Schraubendreher und Ahlen sowie Reizstoffsprühgeräte wie Pfefferspray. Waffen, die den Regelungen des Waffengesetzes unterliegen, dürfen sowieso nicht ohne Genehmigung bei sich getragen werden, heißt es abschließend in der Mitteilung der Stadt.