Wolfsburg. Repowering geplant: Die Windkraft Ehmen GbR klagt vorm Verwaltungsgericht Braunschweig. Was es mit dem 100-Meter-Limit in Wolfsburg auf sich hat.

Lange herrschte Flaute, was die öffentliche Diskussion um das seit Jahren geplante 200-Meter-Windrad im Westen von Wolfsburg betrifft. Doch nach dem politischen Aus hat die Windkraft Ehmen GbR ihre Pläne für ein Repowering nie zu den Akten gelegt. Schon 2019 reichte sie Klage gegen die 100-Meter-Höhenbegrenzung im Flächennutzungsplan der Stadt Wolfsburg ein. Heute verhandelt das Verwaltungsgericht Braunschweig darüber.

„Unser Interesse ist nach wie vor, zu repowern“, hatte der Sprecher der Windkraft Ehmen GbR, Eckart Zipse, im Februar 2019 im Gespräch mit unserer Zeitung nach dem politischen Aus der für das Großwindrad notwendigen Flächennutzungsplan-Änderung der Stadt gesagt. Genaueres wollte er damals nicht verraten.

Windkraft Ehmen GbR klagt vor Verwaltungsgericht gegen Stadt Wolfsburg

Doch inzwischen ist klar: Nur zwei Monate später, am 2. April 2019, reichten die vier Gesellschafter der GbR Klage gegen die Stadt ein. Zwar starb deren Sprecher im August 2021, doch an den Plänen für das doppelt so hohe, deutlich effizientere Windrad hat sich dadurch nichts geändert. Der Anwalt der Windrad-Betreiber habe mitgeteilt, dass zum Verhandlungstermin am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht alle Gesellschafter kommen werden, sagte ein Gerichtssprecher unserer Zeitung.

Ziel der Klage ist der Wegfall der 100-Meter-Höhenbegrenzung für Windräder auf der Sonderfläche für Windenergieanlagen. Es ist eine von ohnehin nur zwei in Wolfsburg, die andere befindet sich in Brackstedt.

Energie-Wende könnte Windrad-Betreibern in die Karten spielen

In die Karten spielen könnte den Windanlagen-Betreibern, dass sich der bundespolitische Wind in Bezug auf den Ausbau der Windenergie-Gewinnung erst jüngst noch einmal heftig gedreht hat. Denn inzwischen regieren nicht nur die Grünen in Berlin mit und drängen auf den Ausbau der Windenergie.

Auf dem Hornfeld neben der Kreisstraße 73 im Westen von Ehmen drehen sich seit 2001 die drei 100 Meter hohen Windräder der Windkraft Ehmen GbR.
Auf dem Hornfeld neben der Kreisstraße 73 im Westen von Ehmen drehen sich seit 2001 die drei 100 Meter hohen Windräder der Windkraft Ehmen GbR. © regios24 | Helge Landmann

Sondern nach dem Start des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist Deutschland bestrebt, sich bei der Energieerzeugung in jeder Hinsicht so schnell wie möglich so unabhängig wie möglich von Russland zu machen. Stichwort Energiewende.

Stadt stellte Änderung des F-Plans für 200-Meter-Windrad in Aussicht

Bereits Ende 2015 hatten die Ehmer Windkraft-Betreiber bei der Stadt einen Vorbescheid beantragt, um durch die Vorab-Klärung der Zulässigkeit Planungssicherheit für ihr Repowering-Vorhaben zu bekommen, erläuterte der Sprecher des Verwaltungsgerichts. 2016 habe die Stadt den Vorbescheid erlassen und in Aussicht gestellt, dass der Rat der Stadt den Flächennutzungsplan entsprechend anpasst.

Doch nach vielfältigen politischen Auseinandersetzungen kam es nie zum Ratsbeschluss. Als die Windkraft GbR dann trotzdem die Genehmigung ihres 200-Meter-Rads beantragte und die Stadt das 2018 ablehnte, entschieden sich die Betreiber zur Klage.

Windanlagen-Betreiber halten Wolfsburger Höhenbegrenzung für unwirksam

Nach Angaben des Gerichtssprechers argumentiert die GbR als Klägerin unter anderem, dass die Stadt an den Vorbescheid rechtlich gebunden sei, die Höhenbegrenzung unwirksam sei, falsche juristische Abwägungen erfolgt seien und ein wirtschaftlicher Betrieb der inzwischen 21 Jahre alten drei Räder nicht mehr möglich sei.

Interessant dürfte werden, welche Gründe die Stadt gegen die Aufhebung des 100-Meter-Höhenlimits ins Feld führt. Schon vor Jahren waren Probleme mit dem Artenschutz, beispielsweise für Fledermäuse und den Rotmilan, aber auch die Entfernung zu vorhandener oder künftiger Wohnbebauung heiß diskutierte Punkte gewesen. Die schließlich für so starken politischen Gegenwind gesorgt hatten, dass die Stadtverwaltung mit ihrer Vorlage die Segel strich.

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Die Vorgeschichte zum Windrad-Prozess

Im Spätherbst 2016 sah sich die Wolfsburger Politik mit dem Vorhaben der Windkraft Ehmen GbR konfrontiert, die am Standort auf dem Hornfeld ganz im Westen von Ehmen an der Kreisstraße 73 ein

Bereits 2018 erklärte der inzwischen gestorbene Sprecher der Windkraft Ehmen GbR, Eckart Zipse, dass die Pläne für ein 200-Meter-Windrad nach dem politischen Aus nicht aufgegeben werden. Er zeigte unserer Zeitung damals unter anderem das Schattenwurf-Gutachten mit einer Grafik zur Ausbreitung des Windrad-Schattens.
Bereits 2018 erklärte der inzwischen gestorbene Sprecher der Windkraft Ehmen GbR, Eckart Zipse, dass die Pläne für ein 200-Meter-Windrad nach dem politischen Aus nicht aufgegeben werden. Er zeigte unserer Zeitung damals unter anderem das Schattenwurf-Gutachten mit einer Grafik zur Ausbreitung des Windrad-Schattens. © Archiv | LARS LANDMANN

Repowering plante: Die dort seit Februar 2001 laufenden drei 100-Meter-Räder sollten durch ein einziges, 207 Meter hohes Windrad ersetzt werden. Das Repowering würde eine Erhöhung der Nennleistung von derzeit dreimal 0,6 Megawatt – also insgesamt 1,8 Megawatt – auf drei Megawatt bringen.

Dafür wäre allerdings die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, weil der Rat der Stadt Wolfsburg einst festgelegt hatte, dass Windräder auf den beiden dafür ausgewiesenen Flächen in Wolfsburg – neben Ehmen gibt es eine weitere in Brackstedt – maximal 100 Meter hoch sein sollten. Weil noch Unterlagen des potenziellen Investors aus Ehmen nachgereicht werden sollten, wurde die Beschlussvorlage zunächst zurückgestellt.

Rund ein Jahr später war das Energie-Projekt politisch tot: Nach zwischenzeitlich heftigen kontroversen Diskussionen hatte sich der Wind deutlich gedreht, eine klare politische Mehrheit wollte kein so großes Windrad rund 1000 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Als Konsequenz zog die Verwaltung ihre überarbeitete Vorlage im Februar 2018 zurück.

Aber: Damit war die Option für ein Repowering am Standort Ehmen keineswegs für alle Zeiten ausgeschlossen. Denn in ihrer Beschlussvorlage hatte die Wolfsburger Stadtverwaltung klar darauf hingewiesen, dass sie das vor mehr als 20 Jahren vom Rat beschlossene Windrad-Höhenlimit von maximal 100 Metern als „heute nicht mehr stichhaltig genug“ einstuft.