Wolfsburg. Die Stadt erlässt eine neue Allgemeinverfügung speziell für Silvester und Neujahr. An zahlreichen Orten ist keine Böllerei erlaubt.

Während das öffentliche Leben am Tag vor Heiligabend weitestgehend ruht und die Menschen sich daheim auf Weihnachtsfest einstimmen, schaut die Stadt Wolfsburg voraus. Am Mittwoch veröffentlichte sie mit Blick aufs Silvester eine neue Allgemeinverfügung. Diese hat das Ziel, das Corona-Virus einzudämmen. Der zuständige Stadtrat Andreas Bauer wies ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischem Material verboten ist. Er bat die Bürger, auch an keinen Menschenansammlungen teilzunehmen.

„Mein Appell beruht besonders auf die ohnehin bereits massiv im Rahmen der Pandemie geforderten Einsatz- und Rettungskräfte sowie Krankenhauspersonal. Hier sind wir alle gefordert Solidarität zu zeigen und uns in diesem Jahr etwas zurück zu nehmen.“ Die Allgemeinverfügung gilt in der Zeit von Silvester, 31. Dezember, bis Neujahr, 1. Januar 2021.

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Das Feuerwerksverbot gilt für folgende Örtlichkeiten im Stadtgebiet:

  1. Willy-Brandt-Platz (Bahnhofs- und Phaeno-Vorplatz)
  2. Porschestraße Nord, Bahnhofspassage, Sarah-Frenkel-Platz
  3. Porschestraße Fußgängerzone Mitte, Kaufhofpassage
  4. Kaufhof
  5. Allerpark, In den Allerwiesen
  6. Ehmen Spielplatz/Skatepark Am Kerksiek
  7. Fallersleben Denkmalplatz/Marktstraße/Westerstraße
  8. Gesamtes Areal Klieversberg zwischen Klinikum, Hanns-Lilje-Heim und Theodor-Heuss-Gymnasium Martin-Luther-Straße
  9. Hansaplatz Nordstadt
  10. Nordsteimke am Wasserbehälter auf dem Windmühlenberg
  11. Vorsfelde Innenstadtbereich Amtsstraße/Lange Straße/An der Probstei/Kattenstraße
  12. Vorsfelde Meinstraße Parkplatz von „Netto“
  13. Westhagen Am Markt und angrenzende Bereiche