Wolfsburg. Es gilt für den Allerpark, inklusive der Parkplätze P1 bis P6, den Schillerteich mit den Spielplätzen und den Kaufhof, Hausnummern 1 bis 25.

Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus wird das seit dem 21. März bestehende Betretungsverbot für den Allerpark, inklusive der Parkplätze P1 bis P6, den Schillerteich mit den Spielplätzen und den Kaufhof, Hausnummern 1 bis 25, bis zum 18. April verlängert. Das teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Wolfsburgs Polizeichef Olaf Gösmann kündigt ein konsequentes Vorgehen bei den Kontrollen zu den bestehenden Betretungsverboten an: „Die Polizei wird zusammen mit dem Ordnungsdienst der Stadt Wolfsburg ab Gründonnerstag und über die Ostertage hinaus die Einhaltung der städtischen Verfügung überprüfen. Ich bitte alle Bürger, sich an die Beschränkungen und Verbote zu halten. Die Einhaltung dieser Ge- und Verbote genießt absolute Priorität und hat für den weiteren Verlauf der Infektionsausbreitung existenzielle Bedeutung.“

Auch Oberbürgermeister Klaus Mohrs appelliert dringlich: „Halten Sie sich an die Betretungsverbote und die Kontaktverbote! Ich habe kein Verständnis, wenn nach den bestürzenden Nachrichten der letzten Tage immer noch manche das Wohl ihrer Mitmenschen gefährden. Im Klinikum, den Pflegeeinrichtungen, im Krisenstab und an vielen anderen Stellen arbeiten Unzählige Tag und Nacht, um diese Krise zu überwinden. Wir dulden nicht, dass diese Anstrengungen zunichtegemacht werden. Das führt dazu, dass wir die Verbote aufrechterhalten und Verstöße konsequent ahnden.“

Die Polizei Wolfsburg-Helmstedt wird für diese notwendigen Kontrollen Einsatzkräfte aus allen Dienstbereichen zusammenziehen und durch Polizeireiter der Reiterstaffel der Polizeidirektion Braunschweig Unterstützung erfahren. Es gehe darum, Gefahren der Infektionsverbreitung zu unterbinden. In jüngster Vergangenheit sei es immer wieder zu Nichtbeachtung der Allgemeinverfügung und des Betretungsverbotes von Spielplätzen und insbesondere der Naherholungsbereiche gekommen. Ein Verstoß gegen das Betretungsverbot stellt nach Angaben der Polizei eine Straftat dar. Menschenansammlungen von drei bis zehn Personen werden als Ordnungswidrigkeit, ab elf Personen als Straftat gewertet. red

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