Wolfsburg. Ob VW dem Wolfsburger Salafisten Samir B. zurecht kündigen durfte, wird am 15. November das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entscheiden.

. VW kündigte im November 2016 dem Montagewerker Samir B., einer zentralen Figur der Wolfsburger Salafistenszene. In zweiter Instanz gab das Landesarbeitsgericht in Hannover Mitte März seiner Kündigungsschutzklage statt. 222 Tage sind seitdem vergangen. Bis heute ist B. nicht auf seinen Arbeitsplatz im Reifenkeller des VW-Werks zurückgekehrt, obwohl er dies gemäß dem Urteil hätte einfordern können. Am 15. November wird das Bundesarbeitsgericht seinen Fall verhandeln. Geht es B. am Ende gar nicht um seinen Arbeitsplatz, sondern nur um möglichst viel Geld von VW?

Nach Informationen unserer Zeitung ermittelte das Landeskriminalamt gegen Samir B., weil er im Verdacht stand, nach Syrien und Irak ins Gebiet des Islamischen Staats gereist zu sein und darüber hinaus Wolfsburger Dschihadisten bei ihrer Ausreise zum IS geholfen haben soll. Ein Strafverfahren wurde allerdings nie eingeleitet. Ende 2014 wurde er gleichwohl am Flughafen Hannover aufgehalten, LKA und Verfassungsschutz hatten ihn zur Grenzfahndung ausgeschrieben. Die Stadt Wolfsburg entzog ihm daraufhin zeitweise den Reisepass.