Sickte. Eheschließungen sollen mit Einschränkungen weiter stattfinden. Für die meisten Dienstleistungen müssen Termine vereinbart werden.

Aufgrund der Corona-Entwicklung hat die Samtgemeinde Sickte aus Vorsorgegründen entschieden, dass die Verwaltung ab Donnerstag, 29. November, eingeschränkt für den Publikumsverkehr erreichbar ist. Laut Mitteilung sind dann bis auf Weiteres persönliche Vorsprachen in der Verwaltung nur nach Terminvereinbarung möglich.

Die Betriebsabläufe seien bereits so angepasst, dass mit täglich wechselnder Schicht jeweils rund die Hälfte der Mitarbeiter ihren Dienst am Arbeitsplatz in der Verwaltung und die andere Hälfte ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachkommt.

Beim Betreten der Verwaltung hat jeder Besucher einen selbst mitgebrachten Mund-Nase-Schutz zu tragen, es gelten die „AHA-Regeln“.

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Bei Eheschließungen ist die Gästezahl auf ein Minimum zu beschränken. Empfänge im und vor dem Herrenhaus gibt es nicht. Der Erwerb von Rest- und Bioabfallsäcken, Abgabe von Elektroschrott sowie Abholung von Formularen zur Einkommenssteuererklärung sind nicht möglich. Gelbe Säcke gibt es in den bekannten Geschäften. Bargeldeinzahlungen sind bis auf weiteres in der Samtgemeindekasse nicht möglich. Ausnahmen gelten für den Personenkreis, die kein Bankkonto haben. Geldeinzahlungen jeglicher Art sind auf die Konten der Samtgemeinde Sickte zu tätigen. Kontakt: (05305) 20990. Internet: www.sickte.de

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