Wolfenbüttel. Eine Kornnatter war am Oderwald gefunden worden. Die Polizei sucht nach Zeugen – und die Tierrechtler versprechen 500 Euro.

Wie unsere Zeitung in der vergangenen Woche berichtete, hat eine Frau auf dem Wanderparkplatz Oderwald in Wolfenbüttel eine Kornnatter entdeckt. Die Frau alarmierte die Polizei und rettete der in Deutschland nicht heimischen Schlange damit vermutlich das Leben. Mittlerweile ist die Kornnatter in einer Schlangenfarm untergebracht. Da die Polizei nicht ausschließen kann, dass das Tier ausgesetzt wurde, wird nun wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Zeugen werden gebeten, sich bei den Beamten unter der Telefonnummer (05331) 9330 zu melden.

Um den Fall aufzuklären, setzt die Tierrechtsorganisation Peta nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei oder telefonisch unter (0711) 8605910 oder per E-Mail bei Peta zu melden – auch anonym.

Tierquälerei kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden

„Wir möchten helfen, aufzuklären, ob und von wem die Kornnatter ausgesetzt wurde. Zum Glück wurde sie rechtzeitig entdeckt und dank dem Eingreifen der Passantin in Sicherheit gebracht. Bei den aktuellen winterlichen Temperaturen können die Tiere in freier Wildbahn nicht überleben“, so Monic Moll, Fachreferent bei Peta. „Üblicherweise handelt es sich bei solchen Funden um Tiere aus dem Internet oder von Reptilienbörsen, deren Käufer sich nicht ausreichend mit den Bedürfnissen der anspruchsvollen Lebewesen auseinandergesetzt haben. Oft wachsen ihnen dann Aufwand, Kosten und – im wahrsten Sinne des Wortes – die Tiere selbst über den Kopf. Skrupellos werden viele Reptilien dann einfach ‚entsorgt‘.

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

Peta setzt sich gegen Speziesismus ein

Peta setzt nach eigener Aussage regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
Das Motto der Tierrechtsorganisation laute: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Peta setze sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.