Hedwigsburg. Ein Überholmanöver bei Hedwigsburg am frühen Sonntagmorgen geht schief: Zwei Beteiligte verletzen sich leicht, der Schaden liegt bei 50.000 Euro.

Zwei Leichtverletzte und ein hoher Sachschaden sind das Ergebnis einer Autofahrt im Landkreis Wolfenbüttel, bei dem der Unfallverursacher obendrein angetrunken war. Wie die Wolfenbütteler Polizei berichtet, geschah der Unfall Sonntagfrüh gegen 1 Uhr am Ortsausgang von Hedwigsburg.

Ein 40-Jähriger fuhr mit seinem Auto in Richtung Kissenbrück. Zwei vor ihm fahrende Autos wollte er im Bereich einer Linkskurve überholen. Als er sich auf Höhe des ersten Fahrzeugs befand, kam es allerdings zu einer seitlichen Kollision. Das überholte Fahrzeug wurde von der Straße geschleudert und kam im Vorgarten eines Grundstückes zum Stillstand.

Zudem fuhr der 40-Jährige auch dem zweiten, weiter vorn fahrenden Wagen auf. Durch die Wucht des Aufpralls drehte sich dieses und kam auf der Straße zum Stehen. Der Wagen des 40-Jährigen jedoch landete in einem Buschwerk neben der Fahrbahn. Durch den Aufprall wurden die Insassen des vorderen Fahrzeugs leicht verletzt: Der 25-jährige Fahrer und sein 57 Jahre alter Beifahrer klagten über Nackenschmerzen.

Hedwigsburg: Unfallfahrer pustet 0,62 Promille – Auto ist Totalschaden

Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass der Verursacher angetrunken war. Ein Atemalkoholtest zeigt einen Wert von 0,62 Promille. Die Polizei ordnete eine Blutentnahme an und stellte den Führerschein des in der Samtgemeinde Elm-Asse wohnenden Mannes sicher. Gegen ihn wird nun wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Das Auto des 40-Jährigen wurde so schwer beschädigt, dass die Polizei von einem Totalschaden ausgeht. Auch die beiden anderen beteiligten Wagen waren nicht mehr fahrbereit, sodass für sämtliche Fahrzeuge Abschleppunternehmen hinzugezogen werden mussten. „Zudem dürfte der Verkehrsunfall auch beim Eigentümer des angrenzenden Grundstückes in schlechter Erinnerung bleiben, da das überholte Fahrzeug beim Abkommen von der Fahrbahn einen nicht unerheblichen Teil der Grundstücksumfriedung zerstört hat“, erklärt die Polizei. Die Höhe des Gesamtschadens wird auf rund 50.000 Euro geschätzt.