Wolfenbüttel. Die Allgemeinverfügung des Landkreises betrifft auch ambulante Wohnformen. Aktuell gibt es 60 Corona-Fälle im Landkreis Wolfenbüttel.

Der Landkreis Wolfenbüttel hat einen sofortigen Aufnahmestopp für Pflegeheime und ambulant betreute Wohnformen verfügt. Dieser gelte bis einschließlich 18. April, heißt es in der Mitteilung des Landkreises. Mit der Allgemeinverfügung vom Mittwoch setzt der Landkreis eine entsprechende Weisung des Landes Niedersachsen um. Dieses hatte schon am Montag einen entsprechenden Aufnahmestopp für alle niedersächsischen Pflegeeinrichtungen verhängt (unsere Zeitung berichtete mehrfach). Es gibt aber Ausnahmen.

Landrätin: Aufnahmestopp bis 18. April soll Ansteckungsketten unterbrechen

„Jetzt geht es darum, Ansteckungsketten besonders dort zu unterbrechen, wo Menschen leben und versorgt werden, für die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ein besonderes Risiko durch das Corona-Virus besteht“, wird Landrätin Christiana Steinbrügge in der Mitteilung zitiert. Falls notwendig, sei eine Verlängerung der Maßnahme über den 18. April hinaus möglich.

Es gibt Ausnahmen vom Aufnahmeverbot

Eine Ausnahme von der Regelung gilt für Pflegeheime, die eine 14-tägige Quarantäne für neu aufgenommene Bewohner gewährleisten können. Diese müssen getrennt untergebracht werden. Auch die Unterbrechung einer stationären Dauerpflege oder Kurzzeitpflege durch einen stationären Krankenhausaufenthalt fällt nicht darunter. Weitere Ausnahmen könnten im Einzelfall auf Antrag veranlasst werden, heißt es vom Landkreis.

Heimbewohner dürfen weiterhin nicht besucht werden

Das Besuchs- und Betretungsverbot für Außenstehende und Angehörige vom 17. März gilt neben Pflegeheimen auch für ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie im betreuten Wohnen. Ausgenommen sind dabei nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnern. Im Einzelfall könnten zudem auch Ausnahmen für Seelsorger, Geistliche oder Urkundspersonen sowie Bestatter und Handwerker gemacht werden. Behandelnde Ärzte und Pflegepersonal haben freien Zutritt. Bewohner von Pflegeheimen und betreuten Wohnformen dürfen das Gelände ihrer Einrichtungen nicht verlassen. Dafür habe das Betreuungspersonal zu sorgen. Ziel dieser Maßnahmen ist, das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren.

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Notbetreuung ist unter diesen Umständen trotzdem möglich

Im Landkreis gilt zusätzlich: Künftig dürfen im Einzelfall Nutzer der Tagespflegeeinrichtungen in die Notbetreuung aufgenommen werden,

• für die eine fehlende Betreuung in der Tagespflege aufgrund eines besonders hohen Pflege- oder Betreuungsaufwandes eine gesundheitliche Schädigung zur Folge hätte oder

• die einer ärztlich verordneten Behandlungspflege bedürfen, die nicht durch pflegende Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden kann.

Zahl der Corona-Erkrankten im Landkreis Wolfenbüttel gestiegen

Im Landkreis Wolfenbüttel sind zurzeit 60 Personen am Corona-Virus erkrankt (Stand 2. April), wie Landkreis-Sprecherin Lisa Burfeind bestätigt. Am Vortrag waren es noch 55 Erkrankte. Den ersten Fall im Landkreis hatte es am 17. März gegeben. Wie viele Erkrankte inzwischen wieder gesund sind, dazu will der Landkreis in den nächsten Tagen eine Mitteilung herausgeben, so Burfeind weiter./

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