Wolfenbüttel. Das Städtische Klinikum Wolfenbüttel hat eine Isolierstation mit zunächst 18 Plätzen eingerichtet. Die Polizei macht Kontrollen.

Das Städtische Klinikum Wolfenbüttel hat eine Isolierstation für Corona-Patienten eingerichtet. „Wir wissen nicht, wann wie viele Patienten mit wie schweren Lungenentzündungen kommen werden, aber wir sind gut vorbereitet.“ Das sagt Axel Burkhardt, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums. Inzwischen meldet der Landkreis Wolfenbüttel den dritten Coronafall.

Dabei handele es sich um einen Reiserückkehrer aus Frankreich, der während seiner Reise Kontakt zu einem Infizierten gehabe habe, teilt der Kreis mit.

Unterdessen haben Polizei und die Ordnungsdienste in den Städten und Gemeinden damit begonnen zu überprüfen, ob die neuen Verordnungen zu den Geschäftsöffnungszeiten beziehungsweise -schließungen eingehalten werden.

Das Städtische Klinikum hat inzwischen einen Wachdienst engagiert, der an der Eingangstür und an der Information darauf aufpassen soll, dass das Besuchsverbot eingehalten wird. „Die Besucher haben uns gegenüber dafür viel Verständnis signalisiert“, sagt Burkhardt. Alles laufe sehr strukturiert ab.

Der Landkreis hatte eine Allgemeinverfügung über kontaktreduzierende Maßnahmen unter anderem in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Senioren- und Pflegeheimen veröffentlicht. In der Allgemeinverfügung heißt es außerdem, dass Tagespflegeeinrichtungen schließen müssen. „Werdende Väter und Väter von Neugeborenen sowie Eltern von Kindern auf Kinderstationen sind von diesem Besuchsverbot ausgeschlossen. Angehörige von palliativbetreuten Personen dürfen diese ebenfalls weiterhin besuchen“, heißt es weiter.

Alle Operationen, die nicht unbedingt erforderlich seien, so Burkhardt weiter, sowie ambulante Vorstellungstermine seien im Städtischen Klinikum derzeit abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Burkhardt: „Wir haben komplett auf Notfallbetrieb umgeschaltet.“

Auf der neuen Isolierstation, gibt es derzeit einen Patienten, der zwar getestet worden sei. „Das Ergebnis steht aber noch aus“, sagt der Geschäftsführer des Klinikums. Daher könne es auch sein, dass der Patient eine Influenza habe. Die Isolierstation verfügt zunächst über 18 Plätze.

Die Station ist vom restlichen Krankenhaus komplett abgetrennt. „Die Mitarbeiter, die auf der Isolierstation arbeiten, verlassen den Isolationsbereich nicht“, unterstreicht Burkhardt. Normalerweise gibt es im Wolfenbütteler Krankenhaus 5 bis 6 OP-Säle – derzeit nur noch 2, da ja verschiebbare Operationen derzeit nicht anfallen. Die Mitarbeiter, die in den restlichen OP-Sälen arbeiten würden, verstärken jetzt die Mitarbeiter auf der Isolierstation. Im Einsatz sei dort nur Intensivpersonal. Chefarzt der Intensivstation sei Dr. Tobias Jüttner. Chefarzt der Isolierstation ist Professor Kinan Rifai.

Burkhardt bittet die Angehörigen der Patienten weiterhin um Verständnis für die derzeitigen Einschränkungen. Er sei sehr stolz auf alle Mitarbeiter des Städtischen Klinikums.

Unterdessen ist die Polizei Wolfenbüttel überall mit mehr Präsensstreifen unterwegs. Sie kontrolliert zum Beispiel, ob Geschäfte, die geschlossen sein sollen, auch wirklich zu sind. Polizeisprecher Frank Oppermann hat sich in der Stadt umgesehen, ob die Sperrung von Spielplätzen eingehalten wird. „Sie sind leer“, hat er festgestellt. Die Polizei appelliere an die Vernunft der Bürger.

Restaurants, Cafés und Eisdielen dürfen derzeit nur von 6 bis 18 Uhr geöffnet sein. Nino Dzananovic, der in Schladen das Eiscafé Adria betreibt, hat die Tische und Stühle weit auseinandergezogen. Gern verkauft er das Eis auch außer Haus. „Die Kunden haben viel Verständnis erzählt er am Telefon.“

Der Landkreis Wolfenbüttel hat sich mit einem Amtshilfeersuchen an alle Hauptverwaltungsbeamten gewandt. Darin heißt es, dass die Ordnungsdienste die Polizei bei den Kontrollen unterstützen sollen. „Bislang haben wir keine Verstöße im Stadtgebiet Wolfenbüttels festgestellt“, sagt Thorsten Raedlein, Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel.

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Bei Verstößen – und das sollte jeder bedenken – handele es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. „Wenn es Verstöße geben sollte, melden wir sie dem Landkreis, der die Fälle in Rechtsfolge bearbeiten muss“, sagte Raedlein. Der städtische Ordnungsdienst sei in Zweierteams in der Stadt unterwegs.

Unterdessen hat Bürgermeister Thomas Pink einen offenen Brief an die Eltern von Kindergartenkindern geschrieben. Deren Engagement habe dazu geführt, dass in den städtischen Kindertagesstätten bisher nur sehr wenige Kinder hätten betreut werden müssen. Nach wie vor gilt, dass in den städtischen Kindertagesstätten nur dann eine Betreuung stattfinden kann, wenn keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit besteht und beide Elternteile beruflich in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind.

Dies sind Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich, hauptamtlich beziehungsweise hauptberuflich Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr, Beschäftige im Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche, Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag, wie zum Beispiel für die Wasser-, Strom-, Fernwärme-, Mineralöl- und Gasversorgung, Beschäftigte in den Bereichen Entsorgung, Lebensmittelversorgung (Produktion, Verarbeitung und Handel), Informationstechnik und Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, Kinderbetreuung sowie Bargeldversorgung.

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Während am Freitag die drei „Notfall-Einrichtungen“ (Kindertagesstätten Wilhelm Raabe, Varietà und Kilindum) geöffnet sind, stehen ab Montag, 23. März 2020 alle städtischen Kindertagesstätten im Bedarfsfall für eine Notbetreuung bereit.

Der offene Brief des Bürgermeisters im gesamten Wortlaut:

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

ich darf mich bei Ihnen zunächst sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie es in den vergangenen Tagen geschafft haben, die Betreuung Ihrer Kinder im privaten Rahmen zu organisieren. Mir ist bewusst, dass dieses eine große Herausforderung für Sie darstellt. Ihr Engagement hat dazu geführt, dass in den städtischen Kindertagesstätten bisher nur sehr wenige Kinder betreut werden mussten. Dieses ist im Sinne des derzeit zwingend gebotenen Gesundheitsschutzes außerordentlich wichtig, denn jedes Kind, jede Mutter, jeder Vater, jede nicht benötigte Erzieherin und jeder nicht benötigte Erzieher, die/der zu Hause bleiben, sorgen mit dafür, dass die Verbreitung des Corona-Virus an Geschwindigkeit verliert.

Daher bitte ich Sie herzlich und eindringlich, weiterhin alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Kinderbetreuung auch in den kommenden Tagen und Wochen im privaten Bereich zu organisieren. Nach wie vor gilt, dass in den städtischen Kindertagesstätten nur dann eine Betreuung stattfinden kann, wenn keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit besteht und beide Elternteile beruflich in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Hierzu zählen unter Berücksichtigung der in dieser Woche erfolgten Entscheidungen und Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich

Hauptamtlich bzw. hauptberuflich Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr

Beschäftige im Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen

Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag, wie zum Beispiel für die Wasser-, Strom-, Fernwärme-, Mineralöl- und Gasversorgung, Beschäftigte in den Bereichen Entsorgung, Lebensmittelversorgung (Produktion, Verarbeitung und Handel), Informationstechnik und Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, Kinderbetreuung sowie Bargeldversorgung

Während am morgigen Freitag die drei „Notfall-Einrichtungen“ (Kindertagesstätten Wilhelm Raabe, Varietà und Kilindum) geöffnet sind, stehen ab kommenden Montag, dem 23. März 2020 alle städtischen Kindertagesstätten im Bedarfsfall für eine Notbetreuung bereit. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und die Leitungen der Kindertagesstätten sind angesichts der außergewöhnlichen Situation angehalten, die vorgenannten Ausnahmeregelungen strikt zu beachten.

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Ich bitte Sie, für die Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder das (beigefügte) Formular von unserer Internetseite (www.wolfenbuettel.de) zu verwenden. Dieses ist von jeder/jedem Sorgeberechtigten vollständig auszufüllen und vom jeweiligen Arbeitgeber zu bestätigen. Damit helfen Sie uns, den Einsatz des Personals, die Organisation des Mittagessens und weitere organisatorische Aspekte planen zu können.

Zum Verfahren der Notbetreuung:

Das Formular ist direkt in der jeweiligen Kindertagesstätte abzugeben. Der Antrag wird sodann umgehend in der jeweiligen Kindertagesstätte und in der Verwaltung überprüft.

Soweit Sie Unterstützung benötigen, stehen Ihnen Herr Norbert Fricke, Schulamt, Telefon 05331 86-224; E-Mail: norbert.fricke@wolfenbuettel.de und Herr Andreas Binner, Schulamt, Telefon 05331 86-202, E-Mail: andreas.binner@wolfenbuettel.de sowie die Leitungen der städtischen Kindertagesstätten telefonisch zur Verfügung.

Für Hortkinder in der Notbetreuung gilt in der Woche ab 23. März 2020 die Regelung, dass sie vormittags in der zuständigen Grundschule und ab Mittag im angemeldeten Hort betreut werden.

Soweit Betreuungsleistungen im Zeitraum vom 16. März bis zum 17. April 2020 nicht oder nur anteilig in Anspruch genommen werden, erfolgt im Anschluss rückwirkend eine vollständige oder anteilige Erstattung der gezahlten KiTa-Gebühren und des Mittagessenentgelts.

Thomas Pink, Bürgermeister“

Das Bürgertelefon des Landkreises steht unter der 05331 84 444 weiterhin zur Verfügung.