Wolfenbüttel. Für Beerdigungen empfiehlt der Landkreis, die Zahl der Trauergäste möglichst gering zu halten. Es gibt bisher keinen bestätigten Fall im Landkreis.

Bislang gibt es nach Angaben des Gesundheitsamtes Wolfenbüttel weiterhin keinen bestätigten Fall von Coronavirus im Landkreis. 88 Menschen sind in häuslicher Quarantäne. Noch rund 20 Testergebnisse sind laut Landkreis offen. Diese Zahl ändere sich allerdings stetig, da die Tests von mehreren verschiedenen Stellen veranlasst werden: Klinikum, Hausärzten, dem Gesundheitsamt und der Kassenärztlichen Vereinigung.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und das Gesundheitssystem nicht zu überfordern, sind weitere Einschränkungen notwendig. Das teilt der Landkreis Wolfenbüttel am Montagvormittag mit.

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Verbot gilt auch für private Feiern mit mehr als 100 Teilnehmern

Ab Dienstag, 17. März, verbietet der Landkreis Wolfenbüttel Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern. Dies gelte für öffentliche und private Veranstaltungen wie Hochzeitsfeiern, Osterfeuer, Gottesdienste, Tanzveranstaltungen und alle ähnlichen Veranstaltungen, wenn sie die genannte Größe erreichen. Für Beerdigungen empfiehlt der Landkreis, die Zahl der Trauergäste möglichst gering zu halten. Würdige Trauerfeiern sollen weiter hin stattfinden, aber in einem möglichst kleinen Rahmen. Die Anzahl von Personen mit weiter Anreise zur Beerdigung sollte auf das absolut Notwendige begrenzt werden. Ein Verstoß gegen das Verbot der Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Landkreis schließt Turnhallen

Der Landkreis Wolfenbüttel teilt weiterhin mit, dass ab sofort seine Turnhallen an den landkreiseigenen Schulen auch für den Vereins- und Betriebssport sowie für weitere Veranstaltungen geschlossen sind. Der Landkreis Wolfenbüttel bittet die Bürger zurzeit möglichst nicht persönlich in die Kreisverwaltung oder andere Einrichtungen des Landkreises zu kommen.

Alle Anliegen, die nicht dringlich seien, sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden oder telefonisch oder per E-Mail erledigt werden. Auch wenn jemand persönlich erscheinen muss, sei es wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Mit Terminvergaben versuche die Landkreisverwaltung gleichzeitig aufkommende Besucherströme zu vermeiden. Damit sollen unnötige Kontakte vermieden und die Menschen geschützt werden.

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