Wolfenbüttel. Er soll als Sprengmeister für ein holländisches Täterteam fungiert haben. Die Kriminellen flüchteten mit rund 340.000 Euro aus Wolfenbüttel.

Keine drei Minuten haben vier Täter, angeblich alle aus den Niederlanden, benötigt, um im April 2018 in der Commerzbank an der Breiten Herzogstraße im Herzen Wolfenbüttels zwei Geldautomaten zu sprengen und auszuplündern. Ihre Beute: 337.840 Euro. Einen der Männer, einen 29-Jährigen, klagt die 1. große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig unter Vorsitz von Richterin Gerstin Dreyer seit Montag wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl und zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion an.

Nach Automatensprengung flüchten Täter in Audi

Am Ende des ersten Verhandlungstages schaut sich das Gericht eine Video-Aufzeichnung vom Tathergang an: Exakt 2 Minuten und 40 Sekunden brauchen die Täter, um die Bank zu betreten, die beiden Geldautomaten mit einem Gasgemisch zum Explodieren zu bringen, die Geldkassetten an sich zu nehmen und wieder zu verschwinden. Auf dem Video sind allerdings nur die Beine von den Tätern, ein heller Blitz, Dunkelheit und Rauch und dann wieder die Beine der Täter zu sehen, wie sie weglaufen.

Als Fluchtfahrzeug soll den Männern ein hochmotorisierter Audi RS 6 gedient haben, für den sie kurz vor der Tat Kennzeichen in Lehrte gestohlen hätten. Später sollen sie die Beute unter sich aufgeteilt haben. Dem 29-Jährigen legt das Gericht zur Last, er sei der Sprengmeister gewesen.

Angeklagter äußert sich nicht zur Tat

Er habe die Gasschläuche für die Sprengung so präpariert, dass sie punktgenau in das Innere des Automaten hätten gelangen können. Mit Isolierklebeband seien sie so verlängert worden, dass gewährleistet gewesen sei, dass die Geldbehälter bei der Sprengung nicht beschädigt worden seien. Um die Dichtigkeit zu erhöhen, habe der Angeklagte eine Schlauchschelle und Panzerband verwendet. So stellte es Oberstaatsanwalt Joachim Geyer dar. In der Anklage heißt es, dass der Angeklagte den Tatplan der Tätergruppe gekannt habe.

Anwalt Peter Schäfer sagte, dass sein Mandant zur Sache keine Angaben machen werde, sich zu seinen persönlichen Verhältnissen später aber doch äußern wolle. Das sei vor allem für die Schöffen von Bedeutung, weil der Angeklagte seinerzeit in einem Betrieb gearbeitet habe, in dem Klebebänder verwendet worden seien.

DNA-Profil auf Klebeband liefert Treffer in Niederlande

Als Sachverständiger des Landeskriminalamtes wies Michael Gerhard in einem Gutachten nach, dass auf einem Klebeband an einem der Gasschläuche ein vollständiges DNA-Profil einer männlichen Person festgestellt worden sei. „Das Profil erzielte einen Treffer in der DNA-Datenbank in den Niederlanden. Ich nehme an, dass das das Profil des Angeklagten ist“, sagte Gerhard. Es stimme in 15 von 16 untersuchten Merkmalen überein. Zum Verständnis: In Deutschland werden in solchen Fällen 16 Merkmale getestet, in den Niederlanden sind nur 15 üblich.

Am Ende des ersten Verhandlungstages sagte die Richterin, dass es nachgeholt werden solle, auch das 16. Merkmal testen zu lassen. Wenn hier ein anderer Wert zu Tage gefördert werden würde, wäre das ein Ausschlusskriterium. In einem solchen Fall wäre es also nicht mehr die DNA des Angeklagten. Der 29-Jährige zeigte sich bereit, einen Speicheltest machen zu lassen. Allerdings hatte der Sachverständige dargestellt, die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Wert dabei herauskommen werde, tendiere gegen Null.

Über 80-000 Euro Schaden bei Geldautomatensprengung

Unterdessen interessierte sich das Gericht für die Schäden in der Bank. Die Halle, in der die Geldautomaten gestanden hätten, sei in großen Teilen zerstört worden. Der Schaden wurde mit 83.225 Euro beziffert. Zur nächsten Verhandlung am Montag, 11. November, 9 Uhr soll ein Vertreter der Bank gehört werden.

Dieser Artikel wurde aktualisiert.