Berlin. Die Steuererklärung zu machen, ist vielen lästig – wer früh dran ist, erhält aber schneller seine Rückzahlung. Ab wann sich das lohnt.

Manche freuen sich darauf, für andere wiederum ist es ein zwingender, aber unschöner Termin wie beim Zahnarzt: die Steuererklärung. Laut Statistischem Bundesamt erhält man im Schnitt 1095 Euro zurück. 2024 muss man seine Steuererklärung bis spätestens 2. September abgeben. Aber natürlich geht das auch schon früher. Nur: Lohnt sich das?

Grundsätzlich gilt: Wer seine Lohnsteuerbescheinigung 2023 hat, kann starten. Es ergibt durchaus Sinn, nicht gleich im Januar loszulegen, sondern bis Anfang März mit der Steuererklärung zu warten. Der Grund ist einfach: Arbeitgeber und Versicherungen haben jedes Jahr bis Ende Februar Zeit, ihre Unterlagen beim Finanzamt einzureichen. Insbesondere wenn man die vorausgefüllte Steuererklärung nutzt, ist es besser abzuwarten, bis alle Daten gemeldet sind. Ein weiterer Vorteil: Man selbst hat auch genug Zeit, um beispielsweise auf die Nebenkostenabrechnungen zu warten, und kann diese dann gleich mit einreichen.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Die vorausgefüllte Steuererklärung, auch Belegabruf genannt, ermöglicht es den Steuerpflichtigen ihre Daten abzurufen. Zu denen gehören beispielsweise:

  • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
  • Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
  • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
  • Beiträge für vermögenswirksame Leistungen.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse. © Steuerversum | Steuerversum

Die vorausgefüllte Steuererklärung hat zwei große Vorteile. Erstens weiß man so, was das Finanzamt weiß. Und zweitens man muss nicht suchen, wo die Zahlen in die Formulare eingetragen werden, das wird dann automatisch gemacht. Das spart viel Zeit und Nerven. Beantragen kann man diesen Belegabruf über die gängigen Steuer-Apps oder über das staatliche Elster-Portal.

Und selbst wenn man bereits im Januar abgibt, die Finanzämter starten oft erst am 15. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung für das vorangegangene Jahr. Ein Grund: Die Finanzämter nutzen zum Prüfen der Steuererklärung stets die neueste Software, die auch alle Gesetzesänderungen beinhaltet. Oft wird die aber erst im Frühjahr aktualisiert. Wahr ist aber auch: Je früher man seine Steuererklärung abgibt, desto eher kann man mit einer Rückzahlung des Finanzamts rechnen.

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