Berlin. Bis zum Sommer muss die Steuererklärung für 2023 fertig sein. Aber dieses Jahr darf man sie später abgeben – aus einem einfachen Grund.

Wer eine Steuererklärung für das Jahr 2023 abgeben muss, hat dafür bis zum 31. August 2024 Zeit. Aber dieses Jahr gilt eine besondere Ausnahme: Da der 31. August auf ein Wochenende fällt, verschiebt sich das Zeitfenster für die Abgabe der Einkommensteuererklärung auf den nächsten Werktag. Daher hat man dieses Jahr bis zum Montag, 2. September, Zeit, seine Steuer zu machen.

Und es gibt noch eine Ausnahme, die die Frist verlängert. Und zwar: Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder andere zur Beratung befugte Personen erstellen lässt, hat in Deutschland sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit. Also fast ein ganzes Jahr mehr.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Aber wer muss denn eigentlich eine Steuererklärung abgeben? Die häufigsten Gründe sind:

  • Man hat einen individuellen Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte
  • Verheiratet und die Steuerklassenkombination 3 und 5 (oder 4 mit Faktor)
  • Man hatte in einem Job die Steuerklasse 6
  • Man hatte mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld
  • Vermietung, Gewerbe, weitere Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse. © Steuerversum | Steuerversum

Und der Rest? Viele Angestellte sind gar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Trotzdem: Man sollte freiwillig eine abgeben. Denn es geht um bares Geld – und gar nicht mal so wenig. Laut dem Statistischen Bundesamt bekommen diejenigen, die abgeben, obwohl sie eigentlich nicht abgeben müssten, im Schnitt 1095 Euro zurück.

Wenn man eine Steuererklärung nicht abgibt, obwohl man eine abgeben müsste, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Das gilt auch, wenn man die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgibt. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal jedoch 25.000 Euro. Das Finanzamt kann außerdem ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro einfordern.

Steuererklärung: Was man tun kann, wenn man zu spät dran ist

In Ausnahmefällen gibt es zudem eine Ersatzzwangshaft sowie ein strafrechtliches Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Wer seine Steuernachzahlung zu spät entrichtet, muss zudem mit einem Säumniszuschlag rechnen. Für jeden angefangenen Monat, den man später bezahlt, beträgt dieser ein Prozent des auf den nächsten durch 50 Euro abgerundeten Steuerbetrages.

Aber keine Panik, im Einzelfall kann beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden, sollte man nicht rechtzeitig fertig werden.

Steuerexperte Fabian Walter aka Steuerfabi erreicht mit seinen Tipps zu Steuern, Steuererklärung und Co. Millionen Menschen in den sozialen Medien. Fortan schreibt er seine besten Tipps als Gastautor auch für Sie auf.

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