Braunschweig. Die Vorbereitungszeit reicht nicht aus, sagt das OLG Braunschweig: Zwei Termine zu September-Anfang wurden aufgehoben. So geht es weiter.

Das milliardenschwere Anlegerverfahren gegen den Volkswagen-Konzern und die Dachholding Porsche SE wegen des Dieselskandals verzögert sich erneut. Zwei Verhandlungstermine für Anfang September seien aufgehoben, weil die Vorbereitungszeit für Vernehmungen nicht ausreiche, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Mittwoch mit. Einige der eingeplanten Zeugen berufen sich demnach auf ein aus ihrer Sicht umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht.

In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird seit 2018 um Schadenersatz für Investoren gestritten, die nach dem Auffliegen der Dieselgate-Affäre bei VW Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten. Anfang März hatte das Gericht die Beteiligten darüber informiert, dass es eine umfangreiche Beweisaufnahme für nötig hält. Im Juli verkündete das OLG, dass es 86 Zeugen hören will – darunter unter anderem die früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.

Da sich die Verfahrensbeteiligten gegen die Verweise auf das Zeugnisverweigerungsrecht wendeten, müsse der Senat dazu mit einem Zwischenurteil entscheiden, teilte das Gericht mit. Das Mammutverfahren soll am 19. und 20. September fortgesetzt werden.

Grafik: Diese ehemaligen VW- und Audi-Chefs sollen in Braunschweig aussagen.
Grafik: Diese ehemaligen VW- und Audi-Chefs sollen in Braunschweig aussagen. © Jürgen Runo | Jürgen Runo

Mehr wichtige Nachrichten zu Volkswagen lesen:

Täglich wissen, was bei Volkswagen passiert: