Berlin. Zu kompliziert: Nur wenige Familien beantragen den Kinderzuschlag. Wo Eltern den Antrag stellen können und was sie beachten sollten.

Der Kinderzuschlag soll helfen, Kinder aus einkommensschwachen Familien besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Er ist Teil des Starke-Familien-Gesetz, das am 1. Juli 2019 in Kraft getreten ist. "Durch den Kinderzuschlag erhalten die Familien, die trotz ihrer Berufstätigkeit aufgrund geringer Einkommen das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige zusätzliche Unterstützung", fasste es die frühere Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zusammen.

Jedoch beantragen lange nicht alle Familien, denen das Geld zusteht, den Kinderzuschlag. Das hat unterschiedliche Gründe wie eine Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Zukunftsforum Familie zeigt: Der Kinderzuschlag sei komplex, kompliziert zu beantragen und in der Bevölkerung wenig bekannt.

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Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Ob tatsächlich Anspruch auf das Geld besteht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und wird für jede Familie individuell berechnet. Zu den Faktoren zählen das Haushaltseinkommen, Wohnkosten, aber auch die Größe der Familie und das Alter der Kinder. Eine Voraussetzung ist zudem, dass die Kinder im gleichen Haushalt wie die Antragssteller wohnen, jünger als 25 und unverheiratet sind.

Die Höhe des Kinderzuschlags richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Familie. Der Höchstbetrag wurde Anfang 2023 von 185 auf 250 Euro monatlich pro Kind erhöht.

Den Kinderzuschlag können Eltern erhalten, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Daher gilt: Das Bruttoeinkommen der Familie muss mindestens 900 Euro bei Paaren oder 600 Euro bei Alleinerziehenden betragen. Der eigene Anspruch auf Kinderzuschlag lässt sich beispielsweise auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit über das interaktive Video-Tool "KiZ-Lotse" individuell ermitteln.

Kinderzuschlag: Wo stelle ich den Antrag?

Den Kinderzuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld, der Antrag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Seit 2020 lässt sich der Kinderzuschlag online über das Portal KiZDigital beantragen. Das soll den Antrag erleichtern und unbürokratischer machen. Ein Gang zur Behörde ist damit nicht mehr notwendig.

Nach wie vor ist es aber trotzdem möglich, die Unterlagen per Post oder persönlich an die zuständige Familienkasse zu übermitteln. Die notwendigen Vordrucke finden sich auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Förderung für Familien: Was wird für die Antragsstellung benötigt?

Für den Antrag sollten Antragssteller Nachweise zum Einkommen der letzten sechs Monate, eine Erklärung zum Vermögen und einen Nachweis über Wohnkosten bereithalten. Zum Eltern-Einkommen zählt gegebenenfalls auch Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld oder BAföG.

Kinderzuschlag: So legen Sie Widerspruch ein

Der Antrag wird für sechs Monate bewilligt. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden. In der Regel ist innerhalb von sechs Wochen mit einer Rückmeldung zu rechnen. Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich mit Ihren Fragen an die zuständige Familienkasse wenden und gegebenenfalls den Bescheid erneut prüfen lassen. Ein Widerspruch lässt sich online innerhalb von einem Monat nach dem Bescheid einreichen.

Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, stehen auch Bildungs- und Teilhabeleistungen, wie das kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule oder das Schulbedarfspaket zu.