Berlin. Neuvermählte müssen sich nach dem Jawort um zahlreiche Formalitäten kümmern.

Der Ring am Finger der Braut besiegelt die Hochzeit – und damit auch eine ganze Reihe von rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Veränderungen, die die Frischvermählten zu bedenken haben.
Der Ring am Finger der Braut besiegelt die Hochzeit – und damit auch eine ganze Reihe von rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Veränderungen, die die Frischvermählten zu bedenken haben. © Marius Becker/dpa

Nach dem Gang zum Traualtar kommt der Gang zu den Behörden. Vom Bankkonto über die Versicherungen bis zum Mietvertrag ändert sich mit der Hochzeit einiges. Vieles davon hat seine Vorteile, gleichzeitig gibt es für Frischvermählte aber auch einiges zu erledigen. Die wichtigsten Vorteile und Baustellen im Überblick.

Neue Rechte

„Die Zeiten, in denen Frauen nur mit Erlaubnis des Mannes arbeiten durften, sind ja zum Glück vorbei.“
Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Auskunft im Krankenhaus, Pakete annehmen, Vollmachten schreiben? Viele glauben, dass die Hochzeit an solchen Stellen das Leben erleichtert. „Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür eigentlich nicht“, sagt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht. Es kann aber trotzdem sein, dass eine Ehefrau im Krankenhaus leichter Informationen über ihren Mann bekommt als eine Lebensgefährtin. „Für das Krankenhaus ist es damit leichter, zu sehen, dass da tatsächlich eine Beziehung besteht“, erklärt Becker.

Neuer Name

Wer nach der Hochzeit anders heißt, muss seinen Personalausweis schnellstmöglich ändern lassen. Beim Führerschein gibt es keine Änderungspflicht – bei den Fahrzeugpapieren aber schon. Und natürlich müssen auch alle anderen Dienstleister, Vertragspartner, Versicherer und so weiter den neuen Namen kennen. Soziale Netzwerke haben für die Namensänderung nach der Hochzeit eigene Funktionen.

Steuern

Durch die Hochzeit rutschen Arbeitnehmer in eine andere Lohnsteuerklasse. Der Wechsel von Klasse eins zu Klasse vier ändert zunächst aber nichts. „Das ist nur eine neue Bezeichnung“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Für Paare mit großen Unterschieden beim Einkommen lohnt es sich aber, in die Steuerklassen drei und fünf zu wechseln. Die Entscheidung muss nicht sofort fallen.

Arbeitgeber

Arbeitnehmer müssen ihre Heirat oft dem Chef mitteilen. „Entsprechende Regelungen gibt es in fast jedem Arbeitsvertrag“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Selbst ohne gilt: Alles, was für die Gehaltsabrechnung relevant ist, muss der Arbeitgeber wissen. Dazu gehört auch der Wechsel der Steuerklasse. Sonst ändert sich für Verheiratete im Job kaum etwas. „Die Zeiten, in denen Frauen nur mit Erlaubnis des Ehemanns arbeiten durften, sind ja zum Glück vorbei“, so Oberthür.

Altersvorsorge

Änderungen gibt es durch die Hochzeit vor allem bei der privaten Altersvorsorge. Für die Riester-Rente reicht es zum Beispiel, wenn nur ein Ehepartner förderberechtigt ist: Damit hat der andere automatisch Anspruch auf Zuschüsse vom Staat, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Um sich gegenseitig abzusichern, können Ehepaare außerdem eine gemeinsame Risiko lebensversicherung abschließen. Laut Bund der Versicherten lohnt sich das aber in der Regel nur für kinderlose Paare. Wer Kinder hat, ist demnach mit zwei getrennten Versicherungen besser bedient.

Wohnung

Wer vor der Hochzeit schon zusammenwohnt, muss sich nach der Hochzeit um kaum etwas kümmern. Wichtig ist nur, einen neuen Namen dem Stromversorger und anderen Providern mitzuteilen, etwa fürs Telefon. Wer jetzt erst zusammenzieht, muss zudem den Vermieter darüber informieren. „Der kann dagegen aber keinen Einspruch erheben“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Das gelte für verheiratete ebenso wie für andere Paare. Außerdem lohnt sich ein Blick in die Nebenkostenabrechnung: Wird die nach Personen aufgeteilt, steigt durch das Zusammenziehen die Warmmiete.

Konto

Mit der Hochzeit bekommen Frischvermählte nicht automatisch Zugriff auf das Bankkonto ihres Ehepartners. „Sie können ihrem Ehepartner aber bei der Bank eine Vollmacht ausstellen“, erklärt Thomas Schlüter vom Bankenverband. Der Partner bekommt dann auch eigene Karten und Zugriff aufs Online-Banking. Alternativ legen sich Eheleute ein gemeinsames Konto an. Die praktischste Variante ist das sogenannte Oder-Konto, mit dem beide unabhängig Zugriff haben.

Versicherungen

Wer nur wenig oder gar kein Geld verdient, kann sich in der gesetzlichen Krankenversicherung eventuell über den Ehepartner mitversichern. In einer privaten Krankenversicherung zahlt dagegen jeder eigene Beiträge, erklärt der Bund der Versicherten. Viele weitere Policen wie Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung brauchen Ehepaare zudem nur einmal. Doppelte Versicherungen lassen sich nach der Hochzeit daher getrost kündigen. Und auch bei anderen Versicherungen, etwa für das Auto oder gegen Berufsunfähigkeit, gibt es durch die Hochzeit eventuell Änderungen– Nachfragen lohnt sich.

Kinder

Bringt einer der Eheleute Kinder aus anderen Beziehungen mit, hat der Partner deswegen zunächst keine Rechte oder Pflichten. Er kann die Kinder aber adoptieren. „Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind die gleichen wie sonst auch“, sagt Becker. „Bei der Beurteilung durch die Behörden kann die Ehe aber helfen.“ Theoretisch können die Kinder auch den bei der Hochzeit gewählten Familiennamen annehmen.

Hartz IV, Bafög, Kindergeld und Rente

Viele Bezüge wie das Arbeitslosengeld I oder das Kindergeld ändern sich durch die Hochzeit nicht. „Die bekommen Sie ja nicht wegen Ihres Familienstandes, sondern wegen Ihrer Arbeitsleistung“, sagt Anwältin Becker. Anders ist es bei Sozialleistungen wie Hartz IV: Hier bilden Eheleute eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Reicht deren Einkommen zum Leben aus, gibt es eventuell kein Geld vom Staat. Das hat mit der Hochzeit aber eigentlich nichts zu tun.dpa