Baddeckenstedt. Verstöße gegen die Verfügung können mit einem Bußgeld in einer Höhe bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Baddeckenstedt sperrt Spielplätze
Von Andrea Leifeld
Baddeckenstedt. Verstöße gegen die Verfügung können mit einem Bußgeld in einer Höhe bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt BZ-WN testen