Salzgitter. Im Sommer 2022 hat der gewaltsame Tod der 15-jährigen Schülerin unsere Region erschüttert. Nun ist der Fall juristisch abgeschlossen.

Der Fall des gewaltsamen Todes der 15 Jahre alten Anastasia aus Salzgitter im Sommer 2022 hat viele Menschen in unserer Region fassungslos gemacht. Ein zum Tatzeitpunkt 14-Jähriger tötete seine Mitschülerin gemeinsam mit seinem damals 13 Jahre alten Freund. Auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter hatten sie das Mädchen erstickt und in einem Gebüsch versteckt. Erst Tage später war ihre Leiche gefunden worden. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den 14-Jährigen im Februar dieses Jahres wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Urteil habe der rechtlichen Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs standgehalten, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung des BGH. Das Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig begegnete keinen durchgreifenden Bedenken, die von ihm getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch und der Strafausspruch sei ebenfalls rechtsfehlerfrei.

Das Gericht in Braunschweig sah eine heimtückische Tat. Der Verurteilte soll nicht allein gehandelt haben, doch sein damals 13 Jahre alter Freund war zu der Zeit noch nicht strafmündig. Die Angehörigen des Opfers hatten es als unerträglich bezeichnet, dass der Mittäter „unbehelligt draußen herumläuft“. Der Fall hatte auch eine Debatte um eine mögliche Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters losgetreten. Einzelheiten aus dem Prozess durften nicht kommuniziert werden, um die Rechte des angeklagten Jugendlichen zu wahren. So blieben viele Fragen offen - auch zu dem genauen Motiv der Jugendlichen.