Salzgitter. Jetzt hat die Stadt ihre „Solarbänke“, kann aber nicht alle aufstellen, weil sie vielerorts im Weg stehen. Welche Folgen das hat, lesen Sie hier.

Die „Solarbänke“, die die Stadt derzeit in Lebenstedt und Salzgitter-Bad aufstellen lässt, werden auf beide Fußgängerzonen ungleich verteilt. Das hat die Verwaltung auf Nachfrage der verärgerten SPD-Ratsfraktion erklärt. Die eingebauten Solarmodule aus dem EU-Förderprogramm „Perspektive Innenstadt!“, die die Beleuchtung in den Abendstunden steuern, kostenfreien Internet-Zugang, USB-Ladebuchsen und Ladeflächen für Smartphones ermöglichen, sind bereits aufgestellt. Ursprünglich sollten 6 Solarbänke in Lebenstedt und üppige 15 in Salzgitter-Bad errichtet werden. Doch im Süden bleiben davon nur noch 3, die geplanten 12 zusätzlichen Bänke an der Vorsalzer Straße müssen entfallen. Grund sind laut Stadtrat Jan Erik Bohling Einwände von Ortspolitikern, der Werbegemeinschaft und des Komitees Bürgerfeste.

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Kritik an Standorten an der Vorsalzer Straße

Bereits bei einer Begehung im Juni 2022 sei der Standortvorschlag an der Vorsalzer Straße auf „deutliche Einwände“ gestoßen, hieß es. So werde die Fläche für Feste und Events benötigt, die Bänke beeinträchtigten aber auch die Außengastronomie. Da ein stetiges Auf- und Abbauen der Bänke zum einen mit Kosten verbunden sei und zum zweiten der Verschleiß der Sitzmöbel steigen würde, habe die Stadt die Planung eines ,leuchtenden Bandes’ mit WLAN-Abdeckung an der Vorsalzer Straße aufgegeben, antwortete Bohling den Sozialdemokraten.

Auch Alternativen verworfen

Alternative Standorte auf dem Klesmerplatz und dem Marktplatz habe die Stadt ebenfalls verwerfen müssen, da es auch hier Einwände wegen der Nutzung der Plätze gab. Standorte im Randbereich lagen zu sehr im Schatten und konnten auch aus gestalterischen Gründen nicht genutzt werden.

Die genaue Planung zur Aufstellung der Bänke erfolgte im November 2022 durch ein beauftragtes Architekturbüro. Die vorgesehenen Standorte stehen dabei laut Stadt „unter einem allgemeinen Vorbehalt der Praxistauglichkeit“. Dazu gehört etwa, wie weit die Bänke genügend Energie speichern können.

So geht es weiter

Sollte sich ein Standort als ungeeignet herausstellen, weil die Solarmodule nicht ausreichend aufgeladen werden können, werde eine weitere Standortsuche notwendig, erklärte Bohling abschließend.

Weil die Kommunen interveniert hätten, so der Stadtrat, sei die Umsetzung von Maßnahmen für Kosten von mehr als 200.000 Euro bis zum 15. August verlängert worden. Für alle weiteren Vorhaben wie die „Solarbänke“ gelte die Frist noch bis zum 15. Mai.