Beteiligte sprechen von einem „Horror-Fall“. Im Juli 2022 wird Miriam A. vom Landgericht Braunschweig wegen 13 Straftaten zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Darunter schwere Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, falsche Verdächtigung.
Horror-Missbrauch: Das waren „Hannas Regeln“
Von Collage: Kristin Heine / Funke Medien Niedersachsen