Braunschweig. Die Inzidenz liegt zwar seit sieben Tagen unter 100. Die Stadt bezweifelt aber, dass das von Dauer ist. Was bedeutet das für Kitas und Schulen?

Die verschärften Regeln zur Pandemiebekämpfung bleiben in Braunschweig zunächst in Kraft. Das hat die Gefahrenabwehrleitung am Freitag, 9. April entschieden. Zwar liegt die Inzidenz seit sieben Tagen in Folge unter 100, so dass jetzt eine Prüfung anstand. Man könne aber nicht sicher bewerten, ob dies von Dauer ist, heißt es seitens der Stadtverwaltung.

„Sinkenden Sieben-Tage-Inzidenzen in Braunschweig stehen ein massiv steigendes Infektionsgeschehen bei Kinder und Jugendlichen und eine steigende Auslastung der Intensivbetten in den Kliniken gegenüber“, betont Sozialdezernentin Christine Arbogast. „Die aktuellen Zahlen der Inzidenzen sind aufgrund des darin eingebundenen Osterwochenendes mit deutlich eingeschränkten Untersuchungs- und Testaktivitäten sowie Meldeverzögerungen wenig aussagekräftig und nicht ausreichend belastbar.“

Anteil der Intensivpatienten ist gestiegen

Nachdem die Inzidenz zuletzt tagelang permanent gesunken war, ist sie nun wieder leicht angestiegen und liegt aktuell laut dem Landesgesundheitsamt bei 71,8. Rund ein Viertel aller Neuinfektionen betrifft Arbogast zufolge derzeit Kinder und Jugendliche. Aktuell seien Kinder und Beschäftigte in 16 Kitas von Coronainfektionen betroffen.

Auch der Anteil der Corona-Intensivpatienten in den Krankenhäusern hat sich innerhalb kurzer Zeit stark erhöht. In den drei Braunschweiger Krankenhäusern werden zurzeit 40 Patienten behandelt, 13 davon auf Intensivstationen. Das Städtische Klinikum geht von einem weiteren Anstieg aus. „Es gibt eine steigende Zahl von Fällen mit schwerem Verlauf, die auf den Intensivstationen länger behandelt werden müssen“, erläutert Arbogast. „Dadurch werden die Kapazitäten in den Kliniken stärker ausgelastet.“

Zahl der Corona-Patienten in Braunschweigs Krankenhäusern steigt

Wechselmodell nur für Grundschulen, Abschlussklassen, Förderschulen

Es bleibt daher zunächst in Braunschweig bei den Regeln, die für Hochinzidenz-Kommunen gelten. Das heißt für die Schulen: Nur die Grundschulen, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen arbeiten im Wechselunterricht („Szenario B“). Alle anderen Jahrgänge und Schulen bleiben im Homeschooling („Szenario C“).

Arbogast zufolge wurde im Sprecherkreis der Braunschweiger Schulleitungen festgelegt, frühestens ab 19. April mit dem allgemeinen Schulbetrieb im Szenario B zu starten. „Damit soll ein mehrfacher Wechsel zwischen den Szenarien B und C unbedingt vermieden werden.“

Steigende Zahl von Infektionen in Kitas

Die Kitas bieten zunächst weiterhin nur den Notbetrieb von bis zu 50 Prozent der Normalauslastung in Bezug auf die reguläre Gruppenstärke an. Die Gefahrenabwehrleitung werde die Lage in der nächsten Woche neu bewerten und entscheiden, ob und wann ein Regelbetrieb wiederaufgenommen werden könne.

„Sollte sich die Gesamtinzidenz unterhalb der 100er-Grenze stabilisieren, können die Kitas in den Regelbetrieb zurückkehren“, betont Arbogast. „Allerdings ist bereits jetzt durch die vergleichsweise viel höhere Zahl der Infektionen in den Kitas zu erwarten, dass in dieser dritten Infektionswelle das Infektionsgeschehen in den Kitas deutlich umfänglicher ausfallen wird. Es ist daher auch bei Rückkehr in den Regelbetrieb mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen. Erfahrungswerte anderer Kommen belegen dies ebenfalls.“

Weiterhin kein Terminshopping, sondern nur „Click & Collect“

Die Regeln für den Einzelhandel bleiben zunächst unverändert: Das Bestellen und Abholen (Click & Collect) ist möglich. Terminshopping, also Beratung und der Verkauf von jeglicher Ware in den Geschäftsräumen einer ansonsten geschlossenen Verkaufsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung, sowie Abholung bestellter Waren in den Geschäftsräumen sind erst wieder zulässig, wenn der Status der Hochinzidenz-Kommune aufgehoben wird. Ausgenommen sind Bemusterungstermine zur Vorbereitung des Innen- und Außenausbaus und Termine zur Anprobe individuell hergestellter oder geänderter Kleidung.

Treffen in der Öffentlichkeit und private Zusammenkünfte sind nur mit Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person zulässig – oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand. In beiden Fällen sind jeweils zugehörige Kinder bis einschließlich sechs Jahren einbezogen.

Probefahrten im KFZ- und Fahrradhandel sind weiterhin möglich. Auch die Stadtbibliothek bleibt geöffnet, ebenso wie Buchläden, Blumenläden und der Zoo.