Salzgitter. Der Mitarbeiter des Werks Salzgitter nahm an einer skandalösen Party auf Mallorca teil. Dort riefen etwa 15 Neonazis ausländerfeindliche Parolen.

Vier Tage nach dem aufsehenerregenden Islamisten-Urteil des Landesarbeitsgerichts Hannover erleidet VW die nächste Niederlage in einem Kündigungs-Prozess. Das Arbeitsgericht Braunschweig urteilte gestern, ein mutmaßlicher Rechtsextremist und Mitarbeiter des VW-Werks Salzgitter muss weiter beschäftigt werden.

Hintergrund ist ein Vorfall im Juni 2017 auf Mallorca in der Urlauber-Kneipe „Bierkönig“. Eine Gruppe von etwa 15 Neonazis hisste während eines Konzertes eine schwarz-weiß-rote Fahne mit dem Eisernen Kreuz und skandierte dabei ausländerfeindliche Parolen. Besucher buhten die Gruppe aus, der Sicherheitsdienst griff ein. Von dieser Gruppe gibt es Fotos – darauf wurde der VW-Mitarbeiter identifiziert.

Der linke Blog „Recherche38“ bezeichnet ihn als Mitglied der rechtsextremen „Hammerskins“ – er streitet dies ab. Nachdem der Vorfall öffentlich wurde, reagierte das Unternehmen umgehend und kündigte dem Werker Anfang Juli 2017. Ihm wirft VW vor, durch den Mallorca-Zwischenfall und die damit verbundene Berichterstattung, in der die Verbindung zum Unternehmen hergestellt wurde, habe VW nicht nur einen beträchtlichen Image-Schaden erlitten. Außerdem sei ein Neonazi als Mitarbeiter – wegen der Rolle des Konzerns im Dritten Reich – nicht hinnehmbar. Der Kläger arbeitet seit seiner Ausbildung 1998 im Werk Salzgitter – und bis zuletzt stets ohne Beanstandung.

Im Prozess vor dem Arbeitsgericht wurde eine gütliche Einigung diskutiert. VW hätte dem Mitarbeiter 55 000 Euro gezahlt. Der Kläger ließ sich vom Düsseldorfer Rechtsanwalt Björn Clemens vertreten, der in der rechtsextremen Szene als Redner und Publizist bekannt ist. Clemens lehnte ab: Sollte sein Mandant in die Kündigung einwilligen, müsste VW ihm das Fünffache zahlen.

„Dreh und Angelpunkt des Verfahrens“, so der Vorsitzende Richter, wurde somit die Frage, wie belastend sich die Vorwürfe gegen den Kläger aufs Arbeitsverhältnis bei VW auswirken. „Es handelt sich nicht um eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten“, stellte das Gericht fest. Ein VW-Sprecher erklärte: „Wir werden zunächst die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob dagegen Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt wird.“

Am Montag hatte das Landesarbeitsgericht Hannover der Klage eines Salafisten stattgegeben. Weil er im Verdacht stand, nach Syrien zum IS ausreisen zu wollen, wurde ihm im Januar 2015 der Reisepass entzogen. Im Werk soll er Kollegen bedroht haben. In diesem Fall entschloss sich VW aber erst im November 2016 zur Kündigung, nachdem das Verwaltungsgericht den Reisepassentzug bestätigt hatte.