Braunschweig. Der Internetanbieter „studycard“ verkauft gefälschte Arbeitszeugnisse, Betroffen sind auch Siemens und Porsche. VW erwägt, Strafanzeige zu stellen.

Dreist, dreister, „studycard“: Der Internetanbieter „studycard“ verkauft auf Bestellung gefälschte Praktikums- und Arbeitszeugnisse. Der Besteller kann wählen, ob das fingierte Zeugnis von VW, Porsche, Siemens oder einem anderen Unternehmen kommen soll. Die Auswahl ist groß. „Wir werden den Fall juristisch prüfen und behalten uns vor, Strafantrag zu stellen“, sagte VW-Sprecher Eric Felber unserer Zeitung.

„Uns ist kein vergleichbarer Fall bekannt.“
Wolfgang Klages, Sprecher der Polizei Braunschweig

Der Besteller kann Einsatzzeit und Tätigkeit selbst festlegen. Für das Zeugnis zahlt er 89,99 Euro. „Alle Zeugnisse werden auf speziellem Papier bedruckt und sind mit offiziellen Logos, Wasserzeichen und Stempeln versehen“, verspricht „studycard“ und zeigt als Muster ein Porsche-Schreiben. Die Unterschriften von Fach- und Personalabteilung seien fiktiv – was auch sonst?

Der Betreiber der Internetseite gibt eine Berliner Adresse an, sitzt nach Recherchen unserer Zeitung aber in Moskau. Seine Identität hat er anonymisieren lassen.

Und er hat noch weitere Angebote: gefälschte Bahn-Semestertickets für Studenten, gefälschte Studentenausweise und gefälschte Mensakarten. Für 39,99 Euro erhält der Besteller angeblich eine mit 150 Euro geladene Mensakarte. Der Besteller überweist sein Geld in allen Fällen über das Internet-Bezahlsystem Paypal.

Unsere Zeitung hat die Polizei Braunschweig über die Internetseite informiert. „Uns ist kein vergleichbarer Fall bekannt. Wir übergeben ihn zur rechtlichen Prüfung der Staatsanwaltschaft“, sagte Sprecher Wolfgang Klages.

Bei dem Angebot könne es sich um eine Vorbereitungstat zum Betrug handeln. „Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Besteller nach seiner Überweisung überhaupt etwas erhält“, sagte Klages. Wenn nicht, sei es unwahrscheinlich, dass der Geschädigte Anzeige erstatte. „Er weiß, dass er etwas Ungesetzliches getan hat.“

Roberta Meyer, Rechtsanwältin in der Braunschweiger Kanzlei Appelhagen, sagte, dass durch die Vorlage eines gefälschten Zeugnisses die Straftatbestände Urkundenfälschung und Betrug erfüllt sein können. Der Arbeitgeber könne wegen eines gefälschten Zeugnisses das Arbeitsverhältnis anfechten. Dann genieße der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz. Zudem könne der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen.