Hordorf.

Das Urteil gegen den Lokführer, der das Zugunglück bei Hordorf mit zehn Toten und 22 Verletzten verursacht hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision zweier Nebenkläger gegen die einjährige Bewährungsstrafe für den heute 42-Jährigen als unzulässig verworfen, teilte das Magdeburger Landgericht am Dienstag mit. Ein dritter Nebenkläger hatte seine Revision schon vorher zurückgezogen. Der Lokführer war im November 2012 schuldig gesprochen worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er zum Unglückszeitpunkt am 29. Januar 2011 menschlich versagt - er hatte zwei Haltesignale überfahren. Sein Güterzug war nachts im Nebel auf eingleisiger Strecke mit einem Personenzug zusammengeprallt. dpa