Braunschweig. Halter müssen ab Juli zum Wissenstest. Doch noch sind nicht alle Fragen geklärt. Die Kommunen rechnen damit, dass mehr Aufwand auf sie zukommen wird.

In rund drei Monaten greift die zweite Stufe des niedersächsischen Hundegesetzes; wer sich einen Vierbeiner anschafft, muss dann einen sogenannten Hundeführerschein nachweisen können. Doch wie hoch die Gebühren für die Prüfung sein werden, ist noch unklar. Auch will das Land keinen Einblick in den Prüfungskatalog gewähren. Die Kommunen rechnen damit, dass wegen der Kontrollen mehr Aufwand auf sie zukommen wird.

Schon seit Juli 2011 müssen Hundehalter eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Kosten: rund 50 bis 150 Euro pro Jahr) und ihren Vierbeiner chippen lassen (einmalig rund 50 Euro). Ab Juli dieses Jahres werden alle Hunde zudem in einem Zentralregister erfasst. Außerdem ist ein Sachkundenachweis Pflicht. Der Preis dafür werde noch verhandelt, sagt eine Sprecherin des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. „Sicher ist bisher lediglich, dass es einen Einheitspreis für alle Anbieter beziehungsweise Prüfer in Niedersachsen geben wird.“

Ziel des Gesetzes ist es, Beißattacken zu vermeiden. Daher sollen Hundehalter in einem theoretischen und einem praktischen Test nachweisen, dass sie mit ihrem Tier umgehen können. Im theoretischen Teil werden sie 35 Fragen in einem Multiple-Choice-Test beantworten müssen. Konkrete Beispiele will das Ministerium nicht nennen. Es heißt lediglich, dass sich Halter auf mehrere Themenkomplexe vorbereiten müssen – etwa Erziehung, Ausbildung, oder Verhalten des Tieres, aber auch auf Fragen zur Zucht, Gesundheit, Pflege oder zum Recht.

Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf die Kommunen. „Durch die notwendigen Kontrollen entsteht ein Mehraufwand“, sagt Elke Wichmann, Sprecherin der Stadt Wolfsburg. Die Stadt Wolfenbüttel geht davon aus, dass dadurch auch der Personaleinsatz steigen wird.

Experten zweifeln, ob das Gesetz tatsächlich zu mehr Sicherheit führen wird. „Es ergibt sich eine Prüfungswut, die in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht“, kritisiert der Braunschweiger Tierarzt Rolf Gramm. Die sachlich falsche Hundehaltung werde nur vorgeblich zu verhindern sein. So müsse zwar der Halter den Test machen, doch wenn andere mit dem Hund spazieren gehen, müssen diese keine Kenntnisse nachweisen.

Die Antworten auf Ihre Fragen zum Hundeführerschein recherchierte Katrin Teschner.