Tel Aviv. Israels Premier soll einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof befürchten. Auch Deutschland müsste ihn dann verhaften.

Benjamin Netanjahu soll sich Medienberichten zufolge, Gedanken machen, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gegen ihn und andere Israelis einen Haftbefehl verhängen könnte. Neben dem Premierminister Netanjahu soll es um Verteidigungsminister Joav Galant sowie den Generalstabschef Herzi Halevi gehen. Für sie alle könnte Chefankläger Karim Khan noch in dieser Woche einen internationalen Haftbefehl beantragen.

Sein Handeln fürchtet Netanjahu: IStGH-Chefankläger Karim Khan. (Archivfoto)
Sein Handeln fürchtet Netanjahu: IStGH-Chefankläger Karim Khan. (Archivfoto) © DPA Images | Peter Dejong

Natanjahu soll Antisemitismus durch Haftbefehl fürchten

Netanjahu soll sich den Medienberichten zufolge vor einer dramatischen Verschlechterung des internationalen Ansehens Israels fürchten, die auf mögliche Festnahmen folgen könnte. Bereits jetzt nimmt die Kritik an Israels Vorgehen im Gazastreifen zu. Der israelische Außenminister Israel Katz wies alle israelischen Vertretungen an, sich sofort auf eine „schlimme antisemitische, antijüdische und antiisraelische Welle auf der Welt vorzubereiten.“ Zudem sollen die Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen erhöht werden, so ein Sprecher des Ministeriums.

Noch am Freitag wendete sich Netanjahu per X (ehemals Twitter) an die Welt und schrieb, Israel werde unter seiner Führung „niemals irgendeinen Versuch des Strafgerichtshofs akzeptieren, sein inhärentes Recht auf Selbstverteidigung zu untergraben“. Israel werde „den gerechten Krieg gegen Terroristen, die auf Völkermord aus sind, bis zum Sieg fortsetzen“.

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Auch Deutschland müsste Netanjahu verhaften

Der Strafgerichtshof ermittelt bereits seit 2021 gegen die Hamas und Israel wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Ein internationaler Haftbefehl des IStGH hätte zur Folge, dass alle 123 Staaten, die die Statuten des IStGH unterzeichnet haben, verpflichtet wären, Netanjahu festzunehmen und an den Gerichtshof zu überstellen. Allerdings nur, sofern dieser sich auf dem Hoheitsgebiet der Staaten befindet. Das würde auch alle EU-Mitgliedsstaaten umfassen.

Israel hingegen erkennt den Internationalen Strafgerichtshof nicht an. Da aber die palästinensischen Gebiete zu den Vertragsstaaten zählen, darf Karim Khan ermitteln. Der Internationale Gerichtshof hingegen hatte kürzlich Israel ermahnt, alles zu tun, um möglichen Völkermord in Gazastreifen zu verhindern. Auch dieses Gremium, welches der UN zugehörig ist, sitzt in Den Haag.