Braunschweig. Im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW stützt das Oberlandesgericht Braunschweig die Position der Kläger.

Es war ein Paukenschlag im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und die Porsche-Holding SE (PSE) vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Das Gericht stützt die Position der Musterklägerin. Demnach ist nicht der VW-Vorstand allein für die Veröffentlichung von kursrelevanten Informationen zuständig, sondern auch das Wissen der Bereichsleiter müsse berücksichtigt werden. Diese zunächst vorläufige Einschätzung könnte VW noch sehr teuer zu stehen kommen, sollte sie Bestand haben. Das Kapitalanleger-Musterverfahren gehört zu einer ganzen Reihe von juristischen Auseinandersetzungen als Folge des Abgas-Betrugs.

Musterklägerin ist die Sparkassen-Fonds-Gesellschaft Deka Invest. Das Verfahren steht stellvertretend für knapp 1700 Klagen von Anlegern, die beim Landgericht Braunschweig eingegangen sind. Während des Musterverfahrens werden diese Klagen ausgesetzt. Der Streitwert beläuft sich auf knapp 4,95 Milliarden Euro. Die Kläger werfen VW vor, sie nicht rechtzeitig über den Abgas-Betrug informiert zu haben – so, wie es die Ad-hoc-Pflicht vorschreibt. Daher fordern sie Schadenersatz.

Während sich VW und PSE auf die Einschätzung stützen, dass die Ad-hoc-Pflicht allein beim Vorstand liegt, vertreten die Kläger die Auffassung, dass der Kreis der verantwortlichen Mitarbeiter zu erweitern ist. Dieser Auffassung folgte der Senat des Oberlandesgerichts in seiner vorläufigen Einschätzung. Vorsitzender Richter Christian Jäde sagte: In einer „nicht ganz kleinen Aktiengesellschaft“ könne die Ad-hoc-Pflicht nicht allen in der Verantwortung des Vorstands liegen. Die Machtposition der Bereichsleiter und die Organisationsstruktur bei VW ließen den Schluss zu, dass die Bereichsleiter VW-Repräsentanten seien. In dieser Funktion seien sie verantwortlich für die Weitergabe ad-hoc-pflichtiger Informationen. Das gelte vor allem für die Aggregate-Entwicklung. Jäde: „Der Motor ist das Herzstück eines Autos.“

Mit dieser Einschätzung gerät die Verteidigungslinie von VW ins Wanken. Das Unternehmen hat sich bisher darauf berufen, dass eine Gruppe von Ingenieuren für den Abgas-Betrug verantwortlich ist. Der Vorstand habe davon keine Kenntnis gehabt. Klägeranwalt Andreas Tilp sprach von einem „sehr guten Tag für die Kläger“. VW müsse nun entscheiden, „was vernünftig ist“. Tilp: „Ein Vergleich heute ist billiger als in einigen Monaten.“

Rechtsanwalt Markus Pfüller, der VW vertritt, wollte von einem Vergleich dagegen nichts wissen. „Das ist abwegig.“ Stattdessen sei nun die Klägerseite am Zug. Sie müsse vortragen, „welche Person zu welchem Zeitpunkt was hätte melden müssen“. Pfüller sprach nicht von einem schlechten Tag für VW. „Es war ein normaler Tag vor Gericht.“

Er machte deutlich, dass er der Auffassung des Gerichts nicht folge. Weil sich nicht nachweisen lasse, dass der Vorstand Kenntnis über den Agas-Betrug gehabt habe, nehme das Gericht den „Umweg“ der Wissenszurechnung nachgeordneter Mitarbeiter. Diese Auffassung entspreche weder der Rechtsprechung noch der Literatur. Daher sei zu vermuten, dass das Gericht wegen des öffentlichen Drucks zu den Klägern tendiere.