Ilsede. Das Verwaltungsgericht Braunschweig ist überzeugt, die damalige Abwassersatzung der Gemeinde sei „rechtlich nicht zu beanstanden“ gewesen.

. Die Abwassergebühren, die die Gemeinde Ilsede in den Jahren 2016 und 2017 in Alt-Lahstedt erhoben hat, sind rechtens: Das hat das Braunschweiger Verwaltungsgericht festgestellt und damit eine Klage eines Ehepaars abgewiesen – die beiden Ilseder tragen auch die Kosten des Verfahrens.

Damit ist auch klar: Die Gemeinde durfte in 2016 und 2017 in Alt-Lahstedt beim Schmutzwasser eine Grundgebühr von 72 Euro im Jahr sowie 3,71 Euro pro Kubikmeter nehmen, beim Niederschlagswasser waren es 47 Cent je voller Quadratmeter versiegelter Grundfläche. Seit Neujahr 2018 hat der Wasserverband Peine in Alt-Lahstedt die Abwasserentsorgung übernommen – wie zuvor schon seit Jahren in Alt-Ilsede.