Berlin. Mit dem Monatswechsel treten in Deutschland einige wichtige Änderungen in Kraft. Was ist neu im März 2024? Die Infos im Überblick.

Neuer Monat, neue Regeln: Der März 2024 hält einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereit. Neben neuen Tarifverträgen in Arztpraxen gibt es auch wichtige Neuerungen für junge Menschen, die ihren 18. Geburtstag feiern. Hier lesen Sie, was außerdem im März passiert.

Das ändert sich im März 2024

  • Umzugspauschale angehoben
  • Kulturpass zum 18. Geburtstag
  • Neuer Tarifvertrag in Arztpraxen
  • Einkommenssteigerung im öffentlichen Dienst
  • Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Änderungen im März: Umzugspauschale wird angehoben

Wenn jemand seinen Wohnsitz aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes verlegt, besteht die Möglichkeit, das steuerlich geltend zu machen. Seit dem 1. März beträgt die festgelegte Pauschale für Umzugskosten für Einzelpersonen 964 Euro (vorher: 886 Euro). Wenn gleichzeitig auch der Ehe- oder Lebenspartner und/oder Kinder den Wohnort wechseln und in häuslicher Gemeinschaft leben, können zusätzlich Beträge berücksichtigt werden. Diese Pauschale gilt auch dann, wenn sich durch den Umzug bei einem bestehenden Job der Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzt.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Kulturpass in Höhe von 100 Euro zum 18. Geburtstag

Wer bald 18. Geburtstag feiert, kann sich freuen. Von der Bundesregierung gibt es als Geschenk einen Kulturpass im Wert von 100 Euro. Seit dem 1. März kann man den Wertgutschein auf der Kulturpass-Webseite per Online-Ausweisfunktion beantragen. Eingelöst werden kann das Guthaben zum Beispiel für Konzert- oder Theaterkarten, Bücher, CDs oder Platten. Was die Freude etwas trüben könnte: Den Kulturpass gab es bereits zuvor, allerdings im Wert von 200 Euro.

Neuer Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ab März

Seit dem 1. März gibt es in Arztpraxen mehr Geld für Medizinische Fachangestellte. Am 8. Februar hatten sich die Tarifparteien (der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA)) in Berlin geeinigt.

„Die Gehälter steigen über alle Tarifgruppen zum 1. März 2024 um 7,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. März 2024 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 920 auf 965 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 995 auf 1045 Euro und im dritten von 1075 auf 1130 Euro“, so die Bundesärztekammer auf ihrer Webseite.

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Einkommenssteigerung im öffentlichen Dienst

Nach der Einigung der Tarifverhandlungen von April 2023 sind zum Monatswechsel auch die Einkommen im öffentlichen Dienst gestiegen. Mitarbeitende erhalten seit März pro Monat mindestens 340 Euro mehr.

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein höherer individueller Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, was zu höheren Beiträgen für die Versicherten führt. Allerdings treten diese Veränderungen für Rentner, die pflichtversichert sind, erst zwei Monate später in Kraft. Das bedeutet konkret, dass die Erhöhung des Krankenkassenbeitrags erst mit der Rentenzahlung für den Monat März wirksam wird, was zu einer entsprechenden Reduzierung der ausgezahlten Rente führt. Betroffene werden über die Änderungen bei den Krankenversicherungsbeiträgen, die von ihrer Rente abgezogen werden, über ihren Kontoauszug informiert.

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