Gifhorn. In Gifhorn kam es in dieser Woche gleich zu zwei Polizeieinsätzen wegen E-Scootern. Die Polizei mahnt vor Trunkenheit am Lenker.

Elektrische Roller haben in dieser Woche die Polizei Gifhorn auf Trab gehalten: Zunächst stoppten den Beamten am Dienstag, 21. Mai, gegen 14 Uhr an der Braunschweiger Straße einen E-Scooter mit abgelaufenem Versicherungsnachweis. Dabei fiel ihnen der Alkoholgeruch im Atem des Mannes auf: Der Fahrer war mit 0,72 Promille unterwegs, so die Polizeiinspektion Gifhorn. Nun drohen ihm gleich zwei Verfahren: Neben dem Straßverfahren wegen der fehlenden Versicherung muss sich der Fahrer auch für eine Ordnungswidrigkeit rechtfertigen.

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Ebenfalls auf der Braunschweiger Straße bemerkten die Beamten am Donnerstag, 23. Mai, einen anderen E-Scooter-Fahrer – diesmal gänzlich ohne Versicherungskennzeichen. Bei der anschließenden Kontrolle gab der 23-jährige Mann an, einen gültigen Versicherungsschutz zu besitzen. Dieser war jedoch bereits abgelaufen, wie eine polizeiliche Überprüfung ergab. Auch dieser Rollerfahrer muss sich nun einem Strafverfahren stellen.

Polizei mahnt: E-Scooter wie Autos bewertet

E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge, erinnert die Polizeiinspektion Gifhorn. Um mit ihnen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können, brauchen Fahrende also eine Haftpflichtversicherung. Deren Gültigkeit erkennt die Polizei an der Farbe ihrer Kennzeichen – für das Versicherungsjahr 2024/2025 haben diese eine blaue Schrift. Wie die Polizeistelle mitteilt, beginnt ein Versicherungsjahr immer am 01. März und endet am letzten Tag des Februars im Folgejahr. Allerdings können die Versicherungen auch unterjährig abgeschlossen werden.

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