Hannover. Kinderbetreuer fürchten dauerhaft überfüllte Gruppen in niedersächsischen Kindergärten. Nun kommt es zum Gipfeltreffen.

Die Übergangsregelung für größere Gruppen in Kitas sollen nicht zum Dauerzustand werden – darauf dringen Branchenvertreter nach einem Gipfeltreffen mit dem Kultusministerium. „Es darf auf gar keinen Fall passieren, dass die Notverordnung durch die Hintertür zum Normalfall wird“, sagte Knud Hendricks, Geschäftsführer des AWO-Bezirksverbands Hannover, am Mittwoch.

Um ukrainischen Kindern einen Betreuungsplatz zu bieten, ist in niedersächsischen Einrichtungen momentan bis Ende Juli ein Kind mehr pro Gruppe erlaubt. Zu dem „Bedrohungsszenario“ mit überfüllten Gruppen, das Hendricks zufolge viele heraufbeschworen hätten, als die Sonderregelung in Kraft trat, sei es bisher aber nicht gekommen. Nur wenige Einrichtungen müssen nach seinen Angaben den zusätzlichen Platz für die Aufnahme eines ukrainischen Kindes nutzen.

Staatssekretärin: Noch nicht entschieden, ob Kita-Sonderregelung verlängert wird

Nach Angaben des Kultusministeriums werden landesweit derzeit 1.150 Kinder aus der Ukraine in Einrichtungen betreut. An niedersächsischen Schulen wurden laut Kultusministerkonferenz bis vergangene Woche knapp 13.300 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufgenommen. Angegeben werden nur die Kinder und Jugendlichen, die offiziell gemeldet wurden.

Staatssekretärin Gaby Willamowius betonte, dass noch nicht entschieden sei, ob die Kita-Sonderregelung verlängert wird oder nicht. „Uns ist sehr klar: Es wird keine Lösung geben, die allen gefällt“, sagte sie. Sie sei sich bewusst, dass viele Betreuerinnen und Betreuer trotz ihrer großen Hilfsbereitschaft bereits sehr belastet seien. Ein Kind zu betreuen, das eine andere Sprache spreche, sei daher eine zusätzliche Herausforderung. „Wir sehen schon auch die Nachteile dieser Situation“, sagte Willamowius.

Ziel des Treffens mit den Verbänden sei es, für gegenseitiges Verständnis zu sorgen und sich zuzuhören, aber keine Maximalforderungen zu stellen. Unabhängig davon, ob die Vergrößerung der Gruppen über den 31. Juli hinaus beibehalten wird oder nicht, gelte jedoch, dass jedes gemeldete Kind ein Recht auf einen Betreuungsplatz habe, betonte Willamowius.

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